Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Jänschwalde.




Sachdarstellung:

Derzeit gelten für die drei Friedhöfe der Gemeinde Jänschwalde folgende Friedhofsgebührensatzungen:

Friedhof OT Jänschwalde-Dorf: Friedhofssatzung vom 26.06.2002

Friedhof OT Drewitz: Friedhofssatzung vom 25.10.2002

Friedhof OT Grießen: Friedhofssatzung vom 15.02.2002


Die Gebührenhöhe in den derzeitigen Gebührensatzungen wurde ohne Kalkulation auf empirischer Basis (Vergleich zu Nachbargemeinden) festgelegt.

Mit der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 schlossen sich Jänschwalde, Drewitz und Grießen zur Gemeinde Jänschwalde zusammen. Dieser Zusammenschluss erfordert eine einheitliche Gebührenkalkulation und somit eine einheitliche Friedhofsgebührensatzung für alle drei Friedhöfe der Gemeinde Jänschwalde.


Der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung wurde den Ortsbeiräten Jänschwalde-Dorf, Jänschwalde-Ost, Drewitz und Grießen zur Vorberatung vorgelegt.


Solange die Gemeinde einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen kann, liegt es im Ermessen der Gemeindevertretung, die Gebührensätze unterhalb der Kostendeckung festzusetzen. In der vorliegenden Friedhofsgebührensatzung wurde ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % berücksichtigt.


Es sind Unterscheidungen zwischen den Friedhöfen Jänschwalde-Dorf und Drewitz gegenüber dem Friedhof Grießen erforderlich, da in Grießen keine gemeindliche Trauerhalle zur Verfügung steht und auch keine Müllentsorgung über die Gemeinde erfolgt. Darüber hinaus ist bisher nur im Ortsteil Grießen die anonyme Beisetzung auf einer Urnengemeinschaftsgrabstätte möglich.


Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Gebühr für die Friedhofsunterhaltung (also für Wasser, Grünpflege, Müll, Reparaturen etc.) nicht mehr jährlich erhoben wird, sondern einmalig im Bestattungsfall. Damit verringert sich der Verwaltungskostenanteil maßgeblich. Für die bereits bestehenden Gräber wird den Bürgern ein Wahlrecht eingeräumt, ob weiterhin die jährliche Unterhaltungsgebühr gezahlt oder für den Restzeitraum eine einmalige, ermäßigte Gebühr entrichtet werden soll (vgl. § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 4).




Die Sitzung der Ortsbeiräte hat stattgefunden. Alle Ortsbeiräte geben die Empfehlung, die Satzung zu bestätigen, allerdings mit 60 %. Der §4 wurde überarbeitet nachgereicht. Herr Richter bemängelt, dass der Wortlaut der Veröffentlichung im Amtsblatt.

Er möchte, dass Erwerb und Bewirtschaftungskosten gesondert dargestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……12….

Davon anwesend …10…


Abstimmung …9…… JA- Stimmen …1….. NEIN Stimmen …0… Enthaltungen