Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 3

 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Jahr 2012 die Durchführung von folgenden Veranstaltungen auf dem Markt: Karneval (10.-12. Februar), Tanz in den Mai (30. April), Oktoberfest (02. Oktober), Eröffnung der Karnevalssaison (10. November), Weihnachtsmarkt (14. -16. Dezember), Silvesterparty (31. Dezember).

Eine Entscheidung über die Durchführung von einer weiteren Veranstaltung kann der Bürgermeister einvernehmlich mit der Amtsdirektorin treffen. Sollte die Durchführung des regulären Wochenmarktes durch die Kulturveranstaltungen gestört werden, ist eine örtliche oder terminliche Verschiebung des Wochenmarktes vorzunehmen.

Veranstaltungen, die an Freitagen und Samstagen beginnen, müssen in der darauf folgenden Nacht spätestens um 03.00 Uhr beendet werden. An Sonn- und Feiertagen, auf die ein Werktag folgt, ist die Veranstaltung spätestens um 01.00 Uhr in der darauf folgenden Nacht zu beenden.

Mit den Veranstaltern sind Sondernutzungsverträge abzuschließen, in denen insbesondere die Verkehrssicherungspflichten und Haftungsfragen geklärt werden.

 


 

Herr Fillmer ist der Auffassung, dass die Mehrzweckhalle auch für Veranstaltungen dieser Art genutzt werden sollte. Dazu kann gesagt werden, dass die Vereine die Möglichkeit haben, einen Antrag beim Amt Peitz für die Nutzung der Mehrzweckhalle zu stellen. Die Vereinbarkeit mit der Schulbetrieb ist zu prüfen.

 

Herr Blümel merkt in diesem Zusammenhang an, dass in den allen drei Sporthallen, auch in der Mehrzweckhalle generelles Alkoholverbot besteht. Gleichzeitig sollte die Sperrzeit neu definiert werden. Hierzu müssen Einzelbescheide erstellt werden, die diese regelt.

 

Es erfolgt eine kurze Diskussion.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 13

 

Abstimmung  10  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen     3  Enthaltungen