Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer empfiehlt die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 für die nächste GV-Sitzung


  • lt. vorliegender Entwurfswerte Haushaltsplanunterlagen

  • mit folgenden Änderungen:


Die Mittel für die Maßnahme „Urnengemeinschaftsanlage“ aus dem Produkt Friedhof werden um 2.500,00 Euro gekürzt. Diese Mittel werden dem Produkt Gebäude Sportlerheim speziell der Maßnahme „Gastank“ zur Verfügung gestellt.






Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an die Kämmerin Frau Lichtblau. Frau Lichtblau informiert die Gemeindevertreter vorerst, dass die Kommunalaufsicht dem Nachtrag für 2011 ohne große Beanstandungen zugestimmt hat.


Danach geht sie auf den Haushaltsentwurf für 2012 ein. Im Gegensatz zum Haushalt anderer Gemeinden sei der Haushalt der Gemeinde Tauer sehr ausgeglichen.

Herr Friedow fragt nach, ob zum Ausgleich des Haushaltes Mittel aus der Rücklage verwendet wurde. Frau Lichtblau erklärt, dass dies der Fall sei und verweist auf ihre noch folgenden Ausführungen zum Haushalt.

Sie erläutert weiter, dass die Haushaltssatzung Bestandteil des Haushaltes ist und geht auf deren Inhalt ein.


Die Kämmerin betont, dass im Jahr 2012 keine weiteren Kredite aufgenommen und keine Verpflichtungsermächtigungen eingegangen wurden.

Die Steuersätze wurden nicht geändert. Dies sei für die Einwohner zwar positiv, würde sich aber negativ auf die Schlüsselzuweisung auswirken, weil diese sich nach einem Durchschnittssteuersatz richtet und die Steuersätze der Gemeinde weit darunter liegen. Zukünftig müsste man diesbezüglich sicher über eine Änderung nachdenken.

Auch die Wertgrenzen wurden in der neuen Satzung nicht geändert.

Der Kassenkredit ist nun nicht mehr Bestandteil der Satzung und wird separat beschlossen. Dies sei auf Grund von einer Gesetzesänderung möglich und erhöht die Flexibilität.


Anschließend erläutert Frau Lichtblau den Vorbericht und die Bestandteile des Haushaltes.

Vorerst wurden noch keine Ziele und Kennzahlen festgelegt, weil die Erstellung der Eröffnungsbilanz Priorität hat. Ohne eine geprüfte Eröffnungsbilanz wäre ein Jahresabschluss nicht möglich. Auch die Sonderposten und Abschreibungen könnten erst nach der Erstellung der Eröffnungsbilanz gebucht werden.

Frau Lichtblau gibt einen Überblick der Ergebnisentwicklung. Bis zum Jahr 2015 kann das strukturelle Defizit des Haushaltes durch die Rücklage noch aufgefangen werden. Danach sieht es etwas schwieriger aus.


Herr Kalzke erklärt, dass die Errichtung eines Schleppdaches im Eingangsbereich der Sporthalle dringend notwendig wäre. Herr Friedow erläutert das Vorhaben etwas detaillierter und weist aber darauf hin, dass der Kauf des Gastanks eine höhere Dringlichkeit hätte. Durch den Kauf des Gastanks wäre der Sportverein beim Einkauf des Heizgases ungebunden und könne so viel Geld im Jahr sparen.

Der Gastank würde ca. 2.500,00 Euro kosten. Die reinen Materialkosten für den Bau des Schleppdaches im Eingangsbereich der Sporthalle werden auf 5.000,00 Euro geschätzt. Nach kurzer Diskussion einigt man sich darauf, aus den geplanten Kosten für die Urnengemeinschaftsanlage 2.500,00 Euro zu entnehmen und dem Sportverein für den Kauf des Gastanks zu Verfügung zu stellen. Der Bau des Schleppdaches wird vorerst zurückgestellt.


Herr Kalzke verweist auf die im letzten Protokoll erwähnte sanierungsbedürftige Straße nach Schönhöhe. Sollten schon im nächsten Jahr Kosten dafür eingeplant werden?

Frau Lichtblau fragt, ob es sich um einen grundhaften Ausbau der Straße handelt. Herr Exler bestätigt dies. Die anfallenden Ausbaukosten können nicht auf die Anlieger umgelegt werden.


Es wird kurz über die weitere Verfahrensweise zu diesem Thema diskutiert. Die Gemeindevertreter äußern ihre Bedenken, ob es in der Zukunft noch Fördermittel vom Land in Höhe von 75 Prozent (auf die Baukosten) geben wird. Vielleicht wäre es deshalb ratsam, bald den Förderantrag für diese Maßnahme zu stellen. Herr Exler sagt eine Abfrage beim Land diesbezüglich zu. Notfalls müssten Mittel im Nachtragshaushalt der Gemeinde eingestellt werden.


Danach kommt es zur Beschlussfassung.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 10

Davon anwesend 6


Abstimmung 6 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen