Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:





Die Gewährung der Beihilfe hat Bestand für die EinschülerInnen der Schuljahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011. Die Beihilfe wird einmalig pro Schuljahr gewährt. Der Anspruch entfällt bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe. Die Antragstellung und Bewilligung der möglichen Beihilfe in Höhe von bis zu 250,00 EUR ist auf das lfd. Schuljahr befristet. Die nicht abgeforderten Beihilfen können nicht auf ein neues Schuljahr übertragen werden.








Herr Krautz erläutert kurz die Vorlage. Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Anfragen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……19….

Davon anwesend …17…



Abstimmung 17… JA- Stimmen …0….. NEIN Stimmen …0… Enthaltungen