Beschluss:



  1. Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Widmung des Tannenweges.

  2. Die Widmung erfolgt für folgende Verkehrsarten:








Herr Geist fragt, warum die Anlagen für diesen Tagesordnungspunkt nicht Bestandteil der Sitzungsunterlagen sind. Frau Kallauke erklärt, dass auf Grund der Vertagung dieses Punktes die Anlagen von der letzten Sitzung wieder verwendet werden sollten.



Herr Kurz fragt nochmals, ob durch die Verwaltung die Befangenheit von Herrn Geist überprüft wurde.



Herr Exler gibt Erläuterungen zu dieser Problematik und verliest die zutreffenden Stellen aus der Kommunalverfassung. Dann erklärt er nochmals den Sachverhalt. Herr Geist würde durch die Widmung des Tannenweges einen persönlichen Vorteil erhalten. Bislang besteht zwischen Herrn Geist und der Forstwirtschaft ein Gestattungsvertrag zur Nutzung der Zuwegung zu seinem Grundstück. Bei einer Widmung des Tannenweges würde auch ein Teil der Zuwegung zu seinem Grundstück mit gewidmet werden, sodass Herr Geist diesen Gestattungsvertrag kündigen bzw. eine Änderung beantragen könnte. Darin ist der persönliche Vorteil von Herrn Geist zu sehen. Würde die Befangenheit von Herrn Geist keine Berücksichtigung finden, könnte der Beschluss von der Kommunalaufsicht beanstandet werden.

Herr Geist möchte vor der Beschlussfassung noch den Sachverhalt geklärt haben, ob für die Widmung des Tannenweges der gleiche Sachverhalt gelte, wie für das Grundstück Nummer 115. Er fragt weiter, ob er einen Schadensersatzanspruch hätte, wenn ihm durch die Widmung des Tannenweges ein persönlicher Nachteil entstehen würde. Frau Albrecht rät Herrn Geist, diese Frage mit seinem Rechtsbeistand zu klären.



Herr Kurz beantragt bis zur Klärung dieser Fragen die Vertagung des Tagesordnungspunktes:



Abstimmung: Ja 3

Nein 3



Damit ist die Vertagung abgelehnt. Herr Kurz erklärt sich für befangen.



  • Herr Geist und Herr Kurz verlassen 19.53 Uhr die Sitzung. -



Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung kommt es zur Beschlussfassung.








Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 10

Davon anwesend 7



Abstimmung 0 JA- Stimmen 5 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen

2 Befangen