Beschluss:





Die Präsentation im Bauausschuss ist erfolgt.


Die Voruntersuchung am Wehr Hüttenwerk ist abgeschlossen.


Herr Exler erhält Rederecht. Er übernimmt die einleitenden Worte zum Tagesordnungspunkt. Im Anschluss an die Erläuterungen wird durch Herrn Kreuzkamp die Vorplanung vorgestellt.


Von Seiten des Denkmalschutzes gab es die Festlegung, dass das Turbinenhäuschen erhalten bleiben muss. Der Einbau der Turbine kann nicht realisiert werden, da das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Bereitstellung von zusätzlichem Wasser abgelehnt hat. Das entsprechende Schreiben ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.


In dem Zusammenhang gab es ebenfalls Absprachen mit der Binnenfischerei. Die Planung einer Ableitung des Wassers durch eine Rohrleitung um auftretendes Hochwasser abzuleiten, ist nicht erforderlich. Der Schwanenhals muss nicht gebaut werden. Das Wasser kann in die Peitzer Teiche abgeleitet werden.


Der Hochofen hat sich nach einer Untersuchung nicht wesentlich gesenkt, so dass die Stabilisierung des Hochofens nicht erforderlich sei.


Im Anschluss an die Vorstellung erfolgt die Diskussion.


Herr Schulze fragt an, ob der Antrieb nicht mittels eines Wasserrades erfolgen könnte. Dem kann nicht entsprochen werden, da die Wassermenge nicht ausreichend ist, um ein Wasserrad anzutreiben. Der Antrag auf die Bereitstellung von zusätzlichem Wasser wurde abgelehnt. Auch im Hinblick auf alternative Energien ist der Kosten-Nutzen-Aufwand nicht realisierbar.


Herr Exler geht näher auf die Finanzierungsproblematik ein. Die Stadt Peitz erhält eine Förderung vom Land/ Bund in Höhe von 66 % der Gesamtsumme der Maßnahme. Der Eigenanteil beträgt 33 %. In dem Zusammenhang kann gesagt werden, dass eine zusätzliche Förderung in Luckau beantragt wurde, so dass der Eigenanteil der Stadt Peitz nur 19 % betragen wird. Die entsprechenden überarbeiteten Planungsvarianten inkl. der Kostenrechnungen werden dem Haupt- und Bauausschuss zur Information vorgelegt.


Der Wasser- und Bodenverband ist ebenfalls in die Problematik einbezogen worden, da sie für die Reinigung der offenen Gewässer zuständig sind. Im Zuge der Untersuchungen müssen über 1000 m3 Schlamm beseitigt werden, wobei 100 m3 schon im Zuge der Voruntersuchung entsorgt werden mussten. Der Schlamm ist kontaminiert und liegt im Z2-Bereich. Die Kosten für die Beseitigung des kontaminierten Bodens betragen z. Z. 35 – 40 EUR / m3.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen