Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück beschließt den Abschluss des vorliegenden Nutzungsvertrages mit dem Sportverein

Heinersbrück e.V. zum Objekt Sportlerheim und Sportplatz Heinersbrück, Forster Str. 6 in 03185 Heinersbrück, mit der Änderung in § 4 Abs.1, 150,- Euro.







Der Vorstand des Sportverein Heinersbrück zeigte sich mit dem Entwurf des Vertrages insoweit einverstanden, fordert aber eine Herabsetzung des Nutzungsentgeltes von 200,- auf 150,- Euro.

Herr Nagora begründet aus der Sicht des Sportvereins die Herabsetzung damit, dass der Sportverein derzeit nicht weiß in welcher Höhe Einnahmen im Sportlerheim durch die Verpachtung an Dritte erzielt werden.

Frau Lichtblau erläutert das Zustandekommen der Höhe des Nutzungsentgeltes. Die 200,- Euro sind die Untergrenze des Machbaren zumal auch die Abschreibungen wegen der Doppik nunmehr einzubeziehen wären.

Herr Nattke sieht sich außer Stande, ohne die Kenntnis genauer Zahlen des Sportvereins,

eine Entscheidung zu treffen. Aus der kontroversen Diskussion ergibt sich eine geänderte Beschlussfassung. Das Nutzungsentgelt soll auf 150,- Euro festgesetzt werden.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……8….

Davon anwesend …7…


Abstimmung …4…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …3… Enthaltungen