Beschluss:





Herr Schulze eröffnet um 17:00 Uhr die 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz. Er begrüßt die Abgeordneten und die Vertreter des Amtes Peitz.


Er stellt Beschlussfähigkeit fest.


Folgende Änderung zur Tagesordnung wird beantragt.


Der Tagesordnungspunkt 6 wird vorgezogen und nach Tagesordnungspunkt 3 abgehandelt. Der Beschluss zum Tagesordnungspunkt 11 wird als Tischvorlage eingebracht. Des Weiteren werden die Tischvorlagen zu den Beschlüsse im


TOP 11.1 Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen für die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Markt 2; Los 20.2: Tiefbauarbeiten


TOP 11.2 Beschluss zur Vergabe von Honorarleistungen für das Projekt „Dauerausstellung Informationstafel Zitadelle Peitz“


eingebracht und abgehandelt.


Die Tagesordnung wird bestätigt.


Herr Kiesling fragt an, ob eine Änderung in der Geschäftsordnung möglich wäre.

Bürger, die die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung besuchen, sind an ihn

herangetreten, ob die Bürgerfragestunde am Ende des öffentlichen Teils gesetzt

werden könnte.



Herr Schulze merkt dazu an, dass durch eine Verschiebung der Einwohnerfragestunde zum Ende des öffentlichen Teils, dem Bürgern keine Einflussnahme auf die zu fassenden

Beschlüsse geben werden kann. Die Meinung der Bürger sollte in die Beschlussfassung mit Berücksichtigung finden.


Herr Kiesling hat die Auffassung, dass sich die Bürger ausgegrenzt fühlen. Die Bürger

wünschten sich ein größeres Mitspracherecht. Dieses Recht ist gegeben, wenn die

Bürgerfragestunde am Anfang der Sitzung durchgeführt wird.


In der weiteren Diskussion spricht sich die Mehrheit der Abgeordneten zum Verbleib

der Fragestunde am Anfang der Sitzung aus.


Herr Kiesling wird die Information an die entsprechenden Bürger weiterleiten.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen