Beschluss:






Herr Fillmer begrüßt die Anwesenden Gäste und lässt zum Rederecht abstimmen.



Die BVUA-Mitglieder stimmen dem Rederecht zu.



Herr Fillmer kritisiert, dass Herr Michaelis Geschäftsführer der Peitzer Edelfisch Handelsgesellschaft mbH nicht zur Sitzung eingeladen wurde.



Herr Fillmer erteilt das Wort an die Planer.

Frau Furchner (Planerin) informiert über die durchgeführte Fördermittel-Antragstellung für das Areal Hüttenwerk. Hierbei handelt es sich um ein Denkmalensemble mit verschiedenen baulichen Anlagen mit Denkmalstatus.

In diesem Areal wurde die Hochofenhalle mit den beiden Seitenflügeln (technisches und Fischereimuseum) restauriert.

Im Jahr 2008 erfolgte ein Antrag auf Förderung aus dem Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“, der im Jahr 2010 genehmigt wurde. Damit werden Mittel vom Bund und dem Land zur Verfügung gestellt, der Eigenanteil ist durch den jeweiligen Eigentümer zu sichern. Die Hochofenhalle und das Wehr befinden sich im kommunalen Eigentum und somit muss auch die Stadt für diese Gebäude den erforderlichen Eigenanteil absichern. Die restlichen Gebäude sind Eigentum der Peitzer Edelfisch GmbH.

Das Stabhammergebäude wurde im Jahr 2010 stabilisiert und gesichert (Eigentümer ist die Peitzer Edelfisch GmbH).



Herr Fillmer weist auf die erheblichen Kosten hin, welche bei der Sanierung des Stabhammergebäudes entstanden sind.

Frau Furchner informiert weiter, dass im Jahr 2011 mit dem 2. Abschnitt der Sanierung des Hüttenareals begonnen wurde. Die Voruntersuchungen am Wehr sind erfolgt. Das ehemalige Emaillierwerk wurde teilsaniert.

Im Jahr 2012 ist geplant, das Wehr instand zu setzen ebenso das Turbinenhaus.

Für 2013 ist die Fertigstellung der Hüllensanierung des Emaillierwerkes vorgesehen.

Der 3. Abschnitt umfasst die Sanierung der Stabhammerhütte, der 4. Abschnitt ist die Dacheindeckung und Erneuerung des Außenputzes (geplant für 2015). Für die einzelnen Abschnitte sind die Förderanträge jeweils zum 31.10. des laufenden Jahres zu stellen.



Es wird diskutiert.



Herr Dr. Baxmann (Landesamt für Denkmalpflege) informiert allgemein zum Industrie- und technischen Denkmal „Eisenhüttenwerk Peitz“ sowie über die Eigenschaften des Denkmals „Hammergraben“. Er erläutert die frühere Eisenerzgewinnung.

Des Weiteren teilt er mit, dass gemäß Denkmalschutzgesetz der Denkmalschutz und die Denkmalpflege Sache der Länder ist. Für die Nutzung und Erhaltung der Denkmäler ist der Eigentümer zuständig. Er teilt ebenfalls mit, dass das „Hüttenareal“ in das Bundesprogramm „Förderung für nationale Denkmale“ aufgenommen wurde und erläutert die Förderung der verschiedenen Abschnitte, wie bereits durch Frau Furchner aufgeführt.



Es wird diskutiert.

Herr Bothe fragt an, warum erst die Gebäude saniert werden, wenn noch keine Nutzung bekannt ist.



Herr Dr. Baxmann teilt mit, dass das Emaillierwerk saniert wird und in diesem Gebäude Büro und Verwaltung der Peitzer Edelfisch GmbH untergebracht werden.



Herr Fillmer erläutert den Lauf des Hammergrabens und des Wehrs, dessen Eigentümer die Stadt Peitz ist. Das Betreiben des Wehrs sollte nicht durch die Stadt erfolgen. Das Turbinengebäude sollte wenigstens technisch genutzt werden.



Herr Dr. Baxmann weist darauf hin, dass dem Eigentümer die Unterhaltungsverpflichtung der Denkmalgebäude obliegt.



Herr Fillmer bedankt sich für die Ausführungen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen