Beschluss:






Herr Kurz bemängelt die Sachdarstellung im Punkt 6 des letzten Protokolls, dass auf Grund der Unterzeichnung des Antrages auf Widmung des Tannenwegs von lediglich 3 Gemeindevertretern das öffentliche Interesse mangelhaft wäre. Der Antrag würde das öffentliche Interesse keineswegs wiederspiegeln. Weiterhin stellt er klar, dass es sich bei dem in der letzten Sitzung erwähnten Preis zur Sanierung des Tannenweges nicht um einen Preis pro m² sondern für den lfd. Meter handle. Er bittet dies auch zu berichtigen. Die Formulierung „Zuwegung zum Tannenweg“ müsse in „Zuwegung zur Försterei“ geändert werden.

Herr Geist fragt nach, ob geklärt wurde, dass für die Widmung des Tannenweges auch der § 28 BbStBG Anwendung finden würde. Herr Exler sagt, dass dies bis zur nächsten Sitzung nachgeholt werden müsse.

Herr Kurz fragt nach, ob durch das Amt die Befangenheit von Herrn Geist überprüft wurde. Herr Exler erklärt, dass er auf diese Frage im entsprechenden Tagesordnungspunkt eingehen wird.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen