Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 50 Abs. 3 BbgKVerf die Aufgabenübertragung in folgenden Angelegenheiten an den Amtsdirektor:


- Vergaben (von Bauleistungen nach VOB/A, von Lieferungen und gewerblichen

Dienstleistungen nach VOL/A und von freiberuflichen Leistungen, die den Wert von

5.000 Euro nicht überschreiten.

- Beraterverträge (z.B. Konzeptionen, Rechtsberatungen), die den Wert von

5.000 Euro nicht überschreiten.

- .....





Sachdarstellung:


Frau Krüger informiert, dass die Amtsdirektorin als Hauptverwaltungsbeamte für Vergaben zuständig ist, die Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.

Im Übrigen ist der Hauptausschuss zuständig.

Er kann seine Zuständigkeit in Einzelfällen oder für Gruppen von Angelegenheiten auf die Amtsdirektorin durch Beschluss übertragen.


Eine Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung sieht die BbgKVerf diesbezüglich nicht vor. Die SVV kann sich jedoch in der Hauptsatzung vorbehalten, für welche Vergaben, für die ansonsten der Hauptausschuss zuständig wäre, sie die Entscheidung treffen will.

In der Hauptsatzung § 6 hat sich die SVV bisher z.B. die Entscheidung über alle Vergaben (von Bauleistungen nach VOB/A, von Lieferungen und gewerblichen Dienstleistungen nach VOL/A und von freiberuflichen Leistungen) ab 25.000 Euro vorbehalten sowie über Beraterverträge über 5.000 Euro.

Diese Entscheidungen sind folglich von der SVV zu treffen, über Vergaben unter diesen Wertgrenzen trifft der Hauptausschuss die Entscheidung.



Weiterhin ergänzt sie, dass der Hauptausschuss nun die Möglichkeit hat, per Beschluss festzulegen, bis zu welcher Wertgrenze in diesen Fällen die Zuständigkeit an den AD übertragen werden sollen.

Damit wird der Hauptausschuss entlastet und eine zügige Auftragsvergabe im Rahmen der festgelegten Wertgrenze ermöglicht.


Herr Neumann ist der Meinung, dass 5.000 € als Grenze zu gering ist. Er würde 10.000 € vorschlagen.

Die Mitglieder des Hauptausschusses einigen sich nach einer kurzen Diskussion darauf, dass die Wertgrenzen wie gehabt beibehalten werden.


Das Hinweisblatt zur Hauptsatzung und zu den Aufgaben des Hauptausschusses ist dem Protokoll beigefügt.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……5….

Davon anwesend …4…


Abstimmung …4…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen