Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 3


Beschluss:

1. Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan „Zitadelle“ vom 08.09.2010, Beschluss-Nr.: SP/BA/041/2010, wird aufgehoben.

2. Der Abwägungsbeschluss vom 19.05.2010 wird aufrechterhalten.

3. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Stadtverordnetenversammlung Peitz den Bebauungsplan „Zitadelle” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

4. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

5. Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Satzung über den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.




Frau Donath erklärt, dass die Stadtverordnetenversammlung in seiner Sitzung am 08.09.2010 den Beschluss zur Bebauungsplan „Zitadelle“ gefasst habe. Auf Grund eines Formfehlers musste das Auslegungsverfahren wiederholt werden. Das Verfahren erfolgte in der Zeit vom 13.07.2011 bis 15.08.2011. Es gab keine Bedenken, Anregungen und Hinweise seitens der Bevölkerung.


Der Beschluss vom 08.09.2010 wird damit aufgehoben. Damit ist der Beschluss zur Satzung heute neu zu fassen.


Herr Chrobot fragt an, ob die Punkte 1 bis 5 der Beschlussvorlagen einzeln beschlossen werden müssten.


Dem ist nicht so. Der Beschluss kann gefasst werden. Er wird zur Abstimmung gebracht.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 15


Abstimmung 12 JA- Stimmen 0 NEIN Stimmen 3 Enthaltungen