Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 2


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz genehmigt die Eilentscheidung Nr. 02/04/11 vom 29.08.2011 Gewerk Hilfsleistungen für das Untersuchungsprogramm für das Bauvorhaben Instandsetzung Wehranlage Hüttenwerk Peitz.




Frau Schuppan führt aus, dass in der letzten Sitzung das Projekt ausführlich vorgestellt wurde. Die Sachdarstellung zur Eilentscheidung liegt allen Abgeordneten vor. Sie merkt kurz an, dass die Submission für die erforderlichen Hilfsleistungen erst im August erfolgen konnte. Diese Teilleistungen waren bis zu dem Zeitpunkt noch nicht ausgeschrieben. Die Erdarbeiten waren jedoch Voraussetzung für die gesamten Voruntersuchungen.

In diesem Zusammenhang wird ergänzt, dass diese Leistungen bereits Bestandteil der Gesamtplanung waren und nicht zusätzlich benötigt wurden.


Herr Fillmer

Er ist der Auffassung, dass diese Leistungen nicht Bestandteil der gesamten Planung wären. Er äußert seinen Unmut darüber und geht davon aus, dass die Hilfsleistungen, wie Baggerarbeiten und Grundwasserabsenkung, erst im Nachhinein in das Gesamtvorhaben berücksichtigt worden wären. Er wird dem nicht zustimmen.


Frau Hölzner

Sie führt an, dass ihr auch bei der letzten SVV nicht klar war, welchen Umgang die Erdarbeiten haben werden. Das Bauamt war der Meinung, dass sich die Leistung in einem Kostenrahmen von ca. 20.000 EUR belaufen wird.

Die Eilentscheidung enthält als Anlage eine Auflistung aller erteilten Aufträge und die Finanzierung der Voruntersuchungen.


Herr Exler hätte in der letzten Sitzung mehr im Detail erläutern sollen. Selbst wenn die Leistungen in dem Umfang nicht in Anspruch genommen werden.


Dagegen äußert sich Herr Fillmer, dass die Gutachten nur unnötig Kosten verursachen und dass das Investitionsvolumen sehr hoch wäre, auch wenn nicht alle Leistungen in der vollen Höhe abgerufen werden.


Im Bauausschuss am 01.11.2011 werden dann die Schlussergebnisse ausführlich vorgestellt.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Der Beschluss wird zur Abstimmung gebracht.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 15


Abstimmung 10 JA- Stimmen 3 NEIN Stimmen 2 Enthaltungen