Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:



  1. Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Widmung des Tannenweges.

  2. Die Widmung erfolgt für folgende Verkehrsarten:






Frau Kallauke erläutert die Beschlussvorlage und geht auf die Historie des Sachverhaltes ein. Diesem Beschluss liegen nun auch die beiden Stellungnahmen des Amtes für Forstwirtschaft bei. Nach ihrer Meinung liegt dem Antrag auch kein öffentliches Interesse zugrunde, da der Antrag lediglich von 3 Gemeindevertretern eingereicht bzw. unterzeichnet wurde.

Sie übergibt das Wort an Frau Lichtblau. Diese hat sich vom Bauamt Kosten für die Sanierung des Weges zuarbeiten lassen. Sie ist generell gegen die Widmung des Tannenweges. Zum einen, weil es bereits eine Zuführung zum Großsee über den Radweg gibt. Zum anderen ist die Widmung eines Weges auch mit bestimmten Auflagen und Pflichten des Eigentümers und damit einhergehenden Kosten verbunden.

Die Sanierung des Weges würde bei einem Ausbau mit einer Asphaltdecke 96,00 € pro m² (gesamt 470.000 €) und mit einer ungebundenen Decke 63,00 € pro m² (gesamt 308.000 €) kosten. Herr Geist bemerkt, dass diese Preise sehr hoch seien und man nach seiner Erfahrung eine ungebundene Decke auch schon ab 30,00 € pro m² herstellen könnte. Darauf erwidert Herr Friedow, dass auch dann Kosten in Höhe von 150.000 € eingeplant werden müssten. Herr Wenke weist darauf hin, dass der Weg durch die Forstwirtschaft teilweise instandgesetzt wurde und sich die Kosten so schon reduzieren würden. Er fügt weiter hinzu, dass es bei dem Antrag auf Widmung auch um die rechtliche Absicherung der Nutzer dieses Weges geht.

Frau Albrecht beantragt nun die namentliche Abstimmung zu diesem Beschluss.

Herr Geist wirft ein, dass die Stellungnahmen des Forstamtes nun schon veraltet und die Zahlen hinfällig seien. Die Allgemeinverfügung vom 05.05.2011, auf die sich das Forstamt bezieht, könne zudem auch jederzeit widerrufen werden.

Frau Lichtblau bringt nochmals ihre Bedenken zum Ausdruck, dass mit dem Erwerb von Eigentum Kosten und Pflichten entstehen würden, welche auch nicht unbeachtlich seien.

Frau Kallauke beantragt nochmals die namentliche Abstimmung. Diesem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

Nun bittet die Bürgermeisterin Herrn Geist, sich in die Öffentlichkeit zurückzuziehen, da er einen persönlichen Vorteil von der Widmung hätte und deshalb befangen wäre.

Herr Geist versteht diese Auffassung nicht und fragt Frau Kallauke, worin dieser persönliche Vorteil bestehen würde.

Die Bürgermeisterin erklärt, dass er nach der Widmung keinen Gestattungsvertrag mit dem Land für Forstwirtschaft mehr benötigen würde und darin ein persönlicher Vorteil entstehen würde. Herr Geist kann das nicht nachvollziehen und verlässt 20.10 kurz den Raum.

Danach entsteht eine rege Diskussion, ob Herr Geist befangen sei.

Herr Geist betritt um 20.15 Uhr wieder den Raum.

Frau Kallauke zitiert aus der Kommunalverfassung zum Begriff Befangenheit.

Nun zitiert Herr Geist aus dem Brandenburgischen Straßenbaugesetz. Demnach sei der Weg ohnehin schon gewidmet und müsse nur noch eingetragen werden.

Es entsteht nochmals eine rege Diskussion. Frau Kallauke besteht auf ihre Aufforderung, dass Herr Geist sich wegen Befangenheit in die Öffentlichkeit zurückziehen solle. Da nicht alle Gemeindevertreter ihre Auffassung teilen, verlassen Herr Geist, Herr Kurz und Herr Wenke aus Protest 20.25 Uhr die Sitzung. Fortan sind nur noch 5 Gemeindevertreter anwesend. Frau Albrecht stellt den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes. Dem Antrag wird wie folgt zugestimmt:



JA 4

Nein 0

Enthaltungen 1



Damit wird der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 9

Davon anwesend 8



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen