Seite 3, TOP 3, Absatz 2, Satz 4-6 werden wie folgt geändert:



Herr Böhme verweist hierbei auf eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, in deren Ergebnis sich die Investitionskosten nach 17 Betriebsjahren amortisiert haben und die Gemeinde dann in der Restlaufzeit die Einspeisevergütung als Gewinn verbuchen kann. Der jährliche Ertrag beträgt ca. 3.000,00 €.



Die Änderung wird einstimmig bestätigt.