Beschluss:






Herr Otto verteilt Entwürfe zu dem geplanten Bauvorhaben. Diese beinhalten zwei Varianten.



Variante 1



Diese Variante basiert auf der Nutzung bestehender Gegebenheiten. Die Garage rechts vor dem Eingang zum Grundstück Rosenberg bleibt bestehen und wird von der Kita als Lagerraum genutzt. Die Abmaße der Halle würden 16 m x 18 m betragen. Eine Wendemöglichkeit für Autos bestünde im vorderen Bereich. Zusätzlich sind 12 Parkplätze geplant.



Variante 2



Die zweite Variante sieht den Rückbau der bestehenden Garage mit einem Ersatzanbau an der Ostseite des Gebäudes vor. Die Kita bekommt sodann in der Leichtbauhalle einen entsprechenden Lagerraum. Der Zugang hierfür erfolgt über den Ostgiebel.



Bei beiden Varianten ist eine Einzäunung des Geländes möglich.



Herr Exler erklärt, dass Ziel der Planung die optimale Nutzung des Grundstücks sei. Deshalb tendiert er zur Variante 2. Auch Frau Kallauke teilt diese Meinung. Herr Henschel fragt, ob es generell möglich wäre, das Wirtschaftsgebäude weiter hinten an der Grundstücksgrenze zu bauen, da die Entwürfe einen großen Abstand zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze vorsehen würden. Weiterhin fragt er, ob die Möglichkeit besteht, das vorgesehene Freilager zu überdachen. Herr Otto antwortet, dass es natürlich möglich sei, die Leichtbauhalle weiter hinten zu bauen, allerdings nur bis zu einem Mindestabstand von 3 Metern zur Böschung. Auch eine Überdachung des Freilagers ist möglich.

Die Gemeindevertreter fragen nach dem Kostenunterschied der beiden Varianten. Der Hauptunterschied diesbezüglich werden die Mehrkosten für den Abstellraum der Kita sowie die Abrisskosten für die bestehende Garage sein. Eine genaue Angabe der Kosten sei momentan noch nicht möglich. Ziel der heutigen Vorstellung der Entwürfe sei die Positionierung der Gemeindevertretung zu einer Variante gewesen. Die Gemeindevertretung erklärt übereinstimmend, dass dies schwer möglich ist, ohne wenigstens eine grobe Kosteneinschätzung beider Varianten zu kennen. Herr Otto und Herr Exler sichern diese zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu. Unter diesem Vorbehalt positioniert sich die Gemeindevertretung zur Variante 2.



Herr Huschga stellt das Gesamtprojekt in Frage. Er spricht das Problem der Zuwegung des Geländes an. Er befürchtet, dass es zu einer stärkeren Befahrung der Straße vor dem Kindergarten bis zum zukünftigen Gelände des Bauhofs Tauer kommen wird. Das Wegerecht sollte auch nochmals geprüft werden. Er fragt, ob eine Nutzungsänderung des Geländes beantragt werden müsse. Herr Otto antwortet, dass dies alles im Rahmen des Bauantrages ohnehin erfolgen müsse.



Frau Albrecht hebt positiv hervor, dass durch die Verlagerung der Parkplätze auf das Grundstück Nr. 115 nun mehr Raum für die Kinder geschaffen werde. Auch die bessere Wendemöglichkeit für die Versorgungsfahrzeuge gefällt ihr.



Herr Kurz bevorzugt ebenso die zweite Variante. Er schlägt jedoch vor, sich die Gegebenheiten vor einer endgültigen Entscheidung vor Ort nochmals anzuschauen.



Herr Geist bemerkt, dass das Projekt eventuell besser in der alten Schule realisiert werden könne. Das Grundstück am Kindergarten sei ohnehin lediglich für den Bau von Parkplätzen und einem Wendehammer von der Gemeinde erworben worden. Frau Kallauke widerspricht dem und erklärt, dass schon mit dem Kauf des Grundstücks feststand, dass entweder die alte Scheune saniert oder alle Gebäude abgetragen und eine Leichtbauhalle errichtet werden sollte. Sie bemerkt weiter, dass die Kirche und der angrenzende Friedhof sich im Ortskern befinden und die Ansiedlung eines Bauhofs in der alten Schule daher nicht vorteilhaft wäre, auch vor dem Hintergrund von Bestattungen.





Herr Kalzke bittet den Planer, vorhandene Baustoffe bei der Kalkulation der Baukosten zu berücksichtigen. Herr Otto wird sich diesbezüglich noch mit Herrn Kalzke in Verbindung setzen.

Nochmals wird die allgemeine Zustimmung zur Variante 2 festgehalten. Eine Entscheidung wird es aber erst nach der Vorlage eines Kostenvergleichs beider Varianten in der nächsten Sitzung geben.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen