Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Satzung über die Benutzung des Rathauses Peitz gemäß beigefügtem Satzungsentwurf mit den entsprechenden Änderungen laut Protokoll.



Frau Lichtblau erklärt, dass die Satzungen für die Benutzung der Museen und des Rathauses der Stadt Peitz getrennt wurden, da die Nutzungsinhalte der jeweiligen Gebäude unterschiedlich sind. Eine Vorberatung zum vorliegenden Satzungsentwurf erfolgte bereits im Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Vereine der Stadt Peitz. In der Sitzung sind Änderungen und Ergänzungen vorgetragen worden, die in der vorliegenden Fassung eingeflossen sind.


Die Abgeordneten nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Folgende Hinweise und Änderungen bzw. Ergänzungen werden vorgetragen.


Herr Krakow

Er äußert Bedenken in Bezug auf die Nutzung der öffentlichen Toilettenanlage. Der Mietpreis wird auf 20,00 € festgelegt.


Dazu kann gesagt werden, dass mit dem Mietpreis die Reinigungskosten abgedeckt sind. Demnach ist der Mietpreis angemessen.


Herr Neumann

Er ist der Auffassung, dass die Festlegung zur Nutzungszeit von maximal 6 Stunden für angemietete Räume erweitert wird. Er spricht sich dafür aus, dass eine Vermietung über 6 bis max. 24 h Stunden möglich sein sollte. Der Mietpreis wird sich damit auf 100,00 € erhöhen.

Der Vorschlag wird bestätigt.

Der § 7 Abs. 1, Anstrich 2 ist wie folgt zu formulieren:

Bei einer Vermietung (ohne Bild- und Tontechnik) mit einer Nutzungszeit von maximal 6 Stunden beträgt der Mietpreis 50,00 Euro pro Anmietung, bei einer Nutzungszeit über 6 bis 24 Stunden beträgt der Mietpreis 100,00 Euro pro Anmietung.


In der weiteren Diskussion begrüßen die Abgeordneten die Anmerkung, dass die Räume ohne Bild- und Tontechnik angemietet werden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass § 8 – In-Kraft-Treten – in § 9 zu ändern ist.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Der Fachbereich empfiehlt, die Satzung mit den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 14


Abstimmung 14 JA- Stimmen 0 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen