Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Aufhebung der zusätzlichen Stützung des Essengeldes für Eltern mit Einstufung beim Mindestbeitrag ab dem 01.07.2011.




Herr Blümel informiert die Abgeordneten über das beschlossene Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen. Ein Bestandteil ist das Bildungs- und Teilhabepaket gemäß § 28 SGB II, das auch die Mittagsverpflegung in den Einrichtung regelt.


Für die Mittagsverpflegung in den Einrichtungen haben die Eltern 1,00 € Eigenanteil pro Mahlzeit zu leisten, der Differenzbetrag wird über den Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße finanziert. Eltern, die anhand Ihres Einkommens beim Mindestbeitrag eingestuft sind, erhalten durch die Stadt Peitz zusätzlich eine finanzielle Unterstützung zum Essengeld.


Diese zusätzliche Stützung durch die Stadt Peitz ist nicht mehr gerechtfertigt, da der Elternanteil durch die Einführung des Gesetzes ohnehin mit 1,00 € / Mahlzeit gesetzlich festgelegt ist.

Der Fachbereich Kita/Schulen empfiehlt, die zusätzliche Stützung zum Essengeld nicht mehr zu gewähren.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 14


Abstimmung 14 JA- Stimmen 0 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen