Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die Vergabe von Bauleistungen – Austausch Beleuchtung Amtsgebäude Amt Peitz - in Höhe von 33.087,07 € -Brutto- an Bieter Nr. 2. 

Den Zuschlag erhält die elmak GmbH in Peitz.


Frau Appelt erläutert die Beschlussvorlage. Sie informiert über das Vergabeverfahren. Die vorhandene Beleuchtung aus den 90iger Jahren soll im Amtsgebäude auf den neuen technischen Standard umgerüstet und nunmehr durch LED-Beleuchtung ersetzt werden. Der Austausch der Leuchtmittel in den Bestandsleuchten wird erforderlich, da diese nach den EU-Vorschriften zur Energieeffizienz nicht mehr statthaft sind.

Bezüglich der Haushaltsmittel konnten Einsparungen erzielt werden.

Es folgt eine kontroverse Diskussion bezüglich der erforderlichen CE-Nachweise.

Herrn Groba verweist darauf, dass die Gemeinden keine Haushaltsmittel drüber haben. Er findet, dass wir den Planern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind. Es gibt keinen wesentlichen Spielraum mehr. Unumstritten sei, dass sicherheitstechnische Maßnahmen von Fachfirmen ausgeführt werden müssen, aber dass nunmehr auch beim Lampenwechsel der Fall sein muss, entbehrt jedem Verständnis. Herr Sonke merkt an, dass über 300 Lampen ausgetauscht werden. Das sollte berücksichtigt werden.

Testweise sollte doch in ein Raum vorgerüstet werden, so Herr Fechner. Warum wurde das nicht gemacht? Frau Appelt sagt, dass auch für einen Raum die CE-Nachweise zu erbringen wären und die Richtlinie anzuwenden sei. 

Weiterhin möchte Herr Fechner wissen, wie die Angebotseröffnung abläuft.

Frau Appelt antwortet, dass die Angebotseröffnung ONLINE über den Vergabemarktplatz stattfindet. Das Planungsbüro und das Bauamt haben mit entsprechenden Rechten den Zugang. Die Eröffnung findet im 4-Augen-Prinzip statt. Üblicherweise ist die Mitarbeiterin der Vergabestelle, Frau Häupel und ein Mitarbeiter des Fachamtes zugegen.

Herr Fechner sagt, dass mindestens zwei Personen vom Auftraggeber bei der Eröffnung anwesend sein müssen. Dem wurde demnach entsprochen und Frau Hannusch kann versichern, dass immer zwei Unterschriften auf den Vergabeunterlagen als Nachweis abgegeben werden.

Herrn Kalzke kann die Vergabevorschriften und die geforderte Richtlinie trotzdem nicht nachvollziehen und verweist auf Bespiele, bei denen öffentliche Gebäude mit neuer Leuchttechnik ausgestattet wurde, ohne dass eine CE-Kennzeichnung durch eine Fachfirma erfolgte. Weiterhin möchte er wissen, was in diesem Gebäude geplant sei? Sollen auch hier alle Lampen getauscht werden? Ein Austausch durch LED-Leuchten wäre auch in diesem Gebäude nicht erforderlich.

Frau Appelt antwortet, dass vorerst nur die Beleuchtung am Thresen in der Bibo getauscht werden muss. Erforderlich sei dies, weil die Leuchtmittel eine erhöhte Wärmestrahlung aufweisen. Auch in diesem Fall verweist sie auf die Fachunternehmererklärung. Alte Leuchttechnik darf nicht mehr eingebaut werden.

Frau Mucha kann versichern, dass der Projektplaner eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt habe und danach das Leistungsverzeichnis erstellt wurde.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Der Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   16

Davon anwesend 15

Abstimmung  9  JA- Stimmen   2  NEIN-Stimmen    1 Enthaltungen