Beschluss:





Herr Fillmer erläutert den Anwesenden den geplanten Belagwechsel Asphalt - Granit. Der Ausbau der Asphaltstrecke endet gemäß der genehmigten Entwurfsplanung an der Grundstücksgrenze Festungsgraben 1/ Einfahrt August-Bebel-Straße 14a. Die denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor.

Gemäß Festlegung im Bauausschuss soll der Ausbau bis zum Grundstück Markt 22 erfolgen. Der Einkürzung der zu pflasternden Fläche haben die Denkmalschutzbehörden nicht zugestimmt.


Frau Hüttner und Herr Kraußer begründen die Entscheidung. Die gesamte Straße befindet sich im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung sowie in der Umgebung der Denkmale Feuerwehr und Festungskommandantur (Markt 22). Die Denkmale benötigen im denkmalgeschützten Raum sowohl optisch als auch gestalterisch einen Referenzbereich, der sich als Pflasterung in der Straße darstellen lässt. Zudem steigt die Straße höhenmäßig in Richtung Markt 2/ Markt 22 an. Die Gebäude (Denkmale) stehen optisch auf einem erhöhten Platz. Das sollte sich auch im Straßenbelag widerspiegeln. Eine Einkürzung der Pflasterfläche sollte daher nicht erfolgen.


Dem gegenüber kommt seitens einiger Ausschussmitglieder und Anwohner der Hinweis auf Lärm und Erschütterungen durch Pflasterbelag. Historisch verlief die Pflasterung nur bis an die Feuerwehr. Die Straße selbst war ursprünglich nur mit Schotter befestigt und wurde später mit einer Asphaltdecke überzogen.


Es wird diskutiert. Es kommt zu folgender Einigung:


Der Ausbau der Asphaltfläche endet zwischen den Grundstückseinfahrten A-Bebel-Straße 14/ 14a.

Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Planänderung einen Nachtrag zur denkmalrechtlichen Erlaubnis zu stellen.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen