Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt den städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Flurstücks 132 und des Flurstücks 201 der Flur 5, Gemarkung Drachhausen.





Herr Exler erläutert die Beschlussvorlage und hebt eindeutig hervor, dass für den städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Drachhausen und den Vorhabenträgern der Herren Jürgen und Lars Guttke keine Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Auenrand“ der Gemeinde Drachhausen entstehen. Er verweist noch einmal auf den § 1 des städtebaulichen Vertrages. „Die Vorhabenträger verpflichten sich, auf ihre Kosten einen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht für den Bereich aufzustellen, der in dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet ist. Von der Planung betroffen ist eine Teilfläche des Flurstücks 132 und das Flustück 201 der Flur 5, Gemarkung Drachhausen. Der Gemeinde Drachhausen entstehen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten.“

Zum Beschlussvorschlag wird die Abstimmung vorgenommen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11….

Davon anwesend …9…


Abstimmung …9…… JA- Stimmen 0….. NEIN Stimmen 0… Enthaltungen