Beschluss:





Frau Wunderlich erläutert, dass der Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen verabschiedet haben. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Ein Bestandteil hiervon ist das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Hierzu zählt auch der Bereich der Mittagsverpflegung.

Der Leistungsumfang für die Mittagsverpflegung umfasst den durchschnittlichen Essengeldbeitrag abzüglich 1,00 € Eigenanteil / Mahlzeit für die Eltern. Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern bei ihrem zuständigen Fallmanager. Die Leistung erfolgt mittels Aushändigung eines Gutscheines an die Eltern.


Zurzeit stützt die Stadt Peitz gemäß Kita-Gesetz das Essengeld wie folgt:

Portionspreis Stützung Stadt Peitz Elternanteil

1,90 € 0,50 € 1,40 €


Die Eltern, die anhand ihres Einkommens beim Mindestbeitrag eingestuft werden, erhalten durch die Stadt Peitz eine zusätzliche Stützung des Essengeldes in Höhe

von 0,30 €.


Portionspreis Gesamtstützung Stadt Peitz Elternanteil geringes EK

1,90 € 0,80 € 1,10 €


Diese zusätzliche Stützung durch die Stadt Peitz in Höhe von 0,30 € ist nicht mehr gerechtfertigt, da der Elternanteil durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes ohnehin mit 1,00 € / Mahlzeit gesetzlich festgelegt ist.


Durch die zusätzliche Stützung würde sich ein finanzieller Vorteil für das Jobcenter Landkreis Spree-Neiße ergeben, da der Stadt Peitz mit Abzug des Eigenanteils aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 1,00 € nur noch 0,10 € zu erstatten wären.

Das Fachamt empfiehlt, keine zusätzliche Stützung, in diesem Fall in Höhe von 0,30 €, beim Essengeld durch die Stadt Peitz für Eltern mit Einstufung beim Mindestbeitrag zu gewähren.

Es erfolgt eine Diskussion über die Antragstellung.

Herr Chrobot bittet einen Beschluss für die SVV vorzubereiten.

Herr Schonnop lässt darüber abstimmen.


Abstimmung

Ja 4

Nein 0

Enthaltung 0


Der Ausschuss empfiehlt, die zusätzliche Stützung des Essengeldes durch die Stadt Peitz für Eltern mit Einstufung beim Mindestbeitrag nicht mehr zu gewähren. Die Beschlussvorlage ist zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 15.06.2011 zur Beschlussfassung entsprechend vorzubereiten.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen