Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/Picnjo beschließt die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 mit den dazugehörigen Unterlagen.

 


 

Frau Fahrentz berichtet über die Haushaltssatzung des Amtes Peitz/Picnjo für den Doppelhaushalt 2024 und 2025 und präsentiert einige Eckdaten aus der Haushaltssatzung.

 

Dabei geht sie auf den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt näher ein, insbesondere auf die Ein- und Auszahlungen und Maßnahmen in den Jahren 2024 und 2025. 

 

Zwischendurch ergeben sich bereits Fragen, die unmittelbar durch Frau Fahrentz beantwortet werden.

 

Herr Fillmer fragt, woraus die positiven Erträge resultieren.

Diese resultieren vorrangig aus der allgemeinen Umlage und höheren Zuweisungen von Bund, Land und Landkreis, speziell kann man da den Kita-Bereich nennen.

 

Herr Teuscher findet es ungünstig, einen Doppelhaushalt 2024 und 2025 zu planen. Er hat die Auffassung, dass durch die Wahlen im Juni und September dieses Jahres neue Gremien gebildet werden und dass die Haushaltsgrundlagen ganz anderes aussehen können. Es werden eventuell auch ganz andere Prioritäten gesetzt. Es sei nicht zielführend, da die Karten im Juni und September neu gemischt werden. Da hält sich kein Gremium an das, was vorher gesagt wurde.

 

Herr Sonke erwidert, dass die prozentual geringere Amtsumlage in 2025 nicht aus Landeszuweisungen erzielt wird, sondern eher aus Mehrerträgen einer Mitgliedsgemeinde. 

 

Es geht darum, so Herr Groba, dass 2023 und 2024 Mehreinnahmen erzielt wurden/werden und diese sich zwei Jahre später auswirken. Frau Fahrentz konkretisiert nochmals das vorher Gesagte. Die Auswirkungen der Mehrerträge sind 2 Jahre später ausschlaggebend für die Höhe der Zuweisungen und die Zahlungen der Umlagen.

 

Herr Schulz bezieht sich auf den Antrag der FDP-Fraktion und möchte wissen, ob die geforderte Ausstattung für den Hort in Peitz im Haushalt aufgenommen wurde.

Die Neuausstattung ist in den investiven Mitteln berücksichtigt worden.

 

Die weiteren Ausführungen zur Amts- und Kreisumlage ergeben eine prozentuale Absenkung der Amtsumlage für 2025 und 2026.

Ab 2027 ist wieder eine Erhöhung der Amtsumlage notwendig, da keine weiteren Mehreinnahmen in den Folgejahren bekannt sind.

 

Herr Sonke ist der Meinung, dass die erhöhten Zahlungen durch mehrere Gemeinden, die von den Kraftwerken profitieren, durch den Landkreis auch in der Festsetzung der Kreisumlage für 2025 und 2026 berücksichtigt werden müssten.

 

Frau Fahrentz führt weitere Schwerpunktbereiche im investiven Maßnahmenbereich auf.

Beispiele sind die Anschaffung von Fahrzeugen in den Feuerwehren, die weitere Umsetzung der Maßnahmen des Digitalpaktes in den Schulen, die Sanierung Oberschule Peitz und die Sanierung des Amtsgebäudes Peitz.

 

Die erste Lesung erfolgte auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft. Frau Fahrentz zeigt die vorliegenden Änderungen zur Einbringung, die im Ausschuss besprochen wurden.

 

Herr Groba erwähnt den ausgeglichenen Haushalt und das für die Investitionen keine Kredite beantragt werden. Es wurde viel Geld in die Schulen und in die Feuerwehren investiert. Trotzdem besteht ein Sanierungsrückstau aus den vorangegangenen Jahren.

Er befürwortet einen Doppelhaushalt, da man besser agieren kann. Maßnahmen, die geplant sind und nicht zur Ausführung kommen, können im zweiten Haushaltsjahr durchgeführt werden.

 

Herr Bothe ist über die Steigerung der Amtsumlage um 2 Mio. verwundert und möchte wissen, ob die Höhe der Amtsumlage für 2025/2026 gesichert ist. Die Zahlung der Gewerbesteuer ist in 2023 und 2024 erfolgt, daher ist die Auswirkung 2 Jahre später (2025/2026) gesichert errechenbar.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 17

 

Abstimmung  13  JA- Stimmen   2  NEIN-Stimmen    2  Enthaltungen