Beschluss:

 

 


Herr Mortak gibt zu der Einwendung in TOP 2 folgende Erläuterung: Es wurde keine Straße in Heinersbrück/Móst als historisch wertvoll bzw. als Denkmalschutz ausgewiesen. Der Geräuschpegel von Straßen mit Pflastersteinen ist 6-10 Dezibel höher als der von Asphalt-Straßen. Es gibt ein sehr hohes Verkehrsaufkommen in der Hauptstraße. Deshalb ist eine Tempoanordnung über 30 kmh für die Hauptstraße unabdingbar. Herr Mortak hat als Bürger, gem. Bundesumweltamt, einen Antrag an den Landkreis Spree/Neiße über eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh für die Hauptstraße in Heinersbrück/Móst gestellt.

Herr Nattke berichtet über einen Außentermin mit Herr Krüger vom Bauamt zu der Straßenentwässerung aus TOP 14 der letzten Sitzung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen