Beschluss:

 

 


 

Herr Huhle verweist auf die positive Besucher-Resonanz des Weihnachtsmarktes 2023, damit könne man sehr zufrieden sein. 

Scharfe Kritik wird an der Zusammenarbeit mit dem Förderverein geübt:

Zusagen werden nicht eingehalten, der Vertrag mit dem Amt missachtet.

Der Sachgebietsleiter erläutert die Zusammenhänge, verweist als besonders eindrückliches Beispiel auf den Bühnen-Dach-Aufbau. Das Bauamt hatte diesen Aufbau untersagt, da hier im Gegensatz zur Bühne kein TÜV vorliegt. Am 14. Dezember war dann plötzlich das Dach aufgesetzt – in höchster Eile musste eine Genehmigungslösung gefunden werden. Frau Lichtblau, die das Thema im Vorfeld nicht kannte, versuchte, die beste Lösung zu finden. Dafür musste sie harsche Kritik im Amt einstecken, das wird sich auch nicht wiederholen.

(selbst wenn Herr Markus „alles auf seine Kappe“ nahm: im Unglücksfall wäre sie bzw. das Amt verantwortlich!)

Die Einhaltung des Kooperations-Vertrages sei deshalb immer bindend.

Sollte es weiterhin dermaßen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit geben, würde es keinen Kooperations-Vertrag mehr geben, so Herr Huhle.

Frau Kallauke fragt Herrn Kruse, ob er dazu Stellung beziehen möchte.

Herr Kruse versucht die Dinge – aus seiner Sicht - ausführlich darzustellen und verweist auf eine geplante Amts-Auswertung mit Frau Lichtblau. Sein Vorschlag wäre z.B., der Förderverein übernimmt die gesamte Verantwortung und das Amt gibt das Geld.

Dieser Vorschlag stößt bei Frau Kallauke und vielen Anwesenden auf heftigen Widerstand: es war immer ein Weihnachtsmarkt des Amtes Peitz und wird es auch bleiben!

Nach einer längeren Diskussion um „Für und Wider“ bittet Frau Lichtblau noch einmal ums Wort:

Es gehe nicht darum, die Zusammenarbeit aufzukündigen, sondern bei einem Treffen die Argumente beider Seiten aufzulisten und dementsprechend einen beiderseits verbindlichen Vertrag aufzusetzen.

Eine technische Begutachtung von Bühne und Bühnen-Dach-Aufbau durch die entsprechenden Verantwortlichen ist dringend erforderlich und sollte zeitnah angefordert werden, so Frau Kallauke.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen