Beschluss:

 

 


 

Herr Exler informiert, dass durch das Bauamt die Entwürfe zu den Pacht- und Gestattungsverträgen für die Technikanlagen als Versorgungsknotenpunkte (POP) geprüft und neu aufgestellt wurden. Das Grundanliegen lag in der einheitlichen Vertragsgestaltung und der Pachtzahlung für alle Gemeinden.

 

So gab es unter anderem inhaltliche Nachverhandlungen und Konkretisierungen in Bezug auf das Kündigungsrecht, zur Beendigung der Pachtverhältnisse mit den Rückbauverpflichtungen, zur Eintragung und Löschung der Grunddienstbarkeiten sowie der Bestimmungen zum Vorkaufsrecht.

 

Für die acht kleinen Standorte wird nunmehr eine Pachtzahlung von einmalig 3.000 EUR fällig. Für die zwei großen Standorte wurde eine Pachtzahlung von einmalig 3.500 EUR vereinbart. Die Laufzeit der Verträge beträgt 30 Jahre und wird rückwirkend abgeschlossen.

 

Weiter informiert er, dass die erforderlichen Grunddienstbarkeiten in den Grundbüchern eingetragen werden. Dafür wird eine Gebühr von 200 EUR erhoben, die von der Deutschen Glasfaser GmbH zu zahlen ist.

 

Die Verträge werden zu den jeweiligen Gemeindevertretersitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Die Abgeordneten nehmen die Information zur Kenntnis. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen