Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr des Amtes Peitz (mit der Änderung zu 5. in der Anlage) und hebt die Satzung über den Kostenersatz vom 27.03.2006 auf.










Herr Krautz erläutert:

mit der Indienststellung des Teleskophubrettungsgerätes TLK 23-12 für die Amtsfeuerwehr Peitz macht sich eine Überarbeitung der bestehenden Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr des Amtes Peitz notwendig. Entsprechend dem § 45, Abs. 4 Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetes (BbgBKG) sind Pauschalbeträge zulässig.

Die in der Anlage aufgeführten Beträge der Entgeltordnung, hier besonders bei Fahrzeugen, sind den heute gültigen Preisen angepasst worden. Es wurde eine einheitliche Erhöhung des Stundensatzes um 5 € vorgenommen.

Der Stundensatz für das Hubrettungsfahrzeuges wird aufgrund des Anschaffungspreises und der geplanten Nutzungsdauer von 25 Jahren auf 150 € vorgeschlagen.



Nach kurzer Diskussion wird in der Anlage über den Kostensatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Peitz unter 5. der Betrag für vorsätzliche grundlose Alarmierung auf 300,00 Euro erhöht.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……19….

Davon anwesend …15…



Abstimmung …15…… JA- Stimmen 0….. NEIN Stimmen 0… Enthaltungen