Beschluss:

 

 


 

Herr Chrobot verweist auf seine E-Mail vom 06.12.2023 zu TOP 21.

Damit der Sachverhalt abgeschlossen werden kann, sollte die SG Eintracht unverzüglich aufgefordert werden, einen Antrag nach § 6 des Nutzungsvertrages auf Zustimmung einer Untervermietung an den TSV 1862 zu stellen.

Bis dato liegt kein Antrag vor, somit ist der TOP 21 von der Tagesordnung zu nehmen.

 

Frau Schuppan erklärt, das im Vertrag steht „… ausgenommen davon sind die Nutzung durch das Amt Peitz, der Stadt Peitz sowie amtsangehörige Vereine und Gruppen …“ darauf hat man sich gestützt.

Es erfolgt eine rege Diskussion.

Herr Chrobot bittet, den Vertrag rechtlich auf Mängel prüfen zu lassen.

 

Es ist auch zu prüfen, ob die SG Eintracht vom Untermieter Betriebskosten und somit zusätzliche Einnahmen erhält. Weiterhin soll geprüft werden, ob es weitere Verträge mit Vereinen gibt.

 

Durch die Verwaltung soll Folgendes geprüft werden:

  1. Im Hauptvertrag soll der § 6 rechtlich geprüft werden.
  2. Es soll geprüft werden, ob im vorgelegten Vertrag geschwärzte Passagen rechtens sind.
  3. Es soll geprüft werden, ob es weitere Untermietverträge gibt.
  4. Die SG Eintracht soll einen formlosen Antrag schreiben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen