Sitzung: 23.10.2023 Ausschuss für sorbische/wendische Angelegenheiten, kommunale Partnerschaften, Tourismus und Kultur des Amtes Peitz/Picnjo
Beschluss:
Herr Huhle berichtet über die Veranstaltung Sounds of Hollywood, aber auch über die Veranstaltung Queen-Classic Night.
In diesem Jahr waren beide Veranstaltungen gelungene Events.
Die Organisation war gut, die Versorgung war gut, es gab keinerlei
Beschwerden.
Leider
verzeichneten die Veranstaltungen zu wenig Konzertbesucher. Für Sounds of Hollywood wurden nur 1300
Karten verkauft und für Queen
lediglich etwa 800 Karten. Im Vergleich bewerteten die Konzertbesucher, die
beide Konzerte besuchten, das Queenkonzert als das Bessere. Die Gründe für den
schlechten Kartenverkauf sind möglicherweise auf Nachwirkungen der Corona Pandemie,
allgemeine Preissteigerungen, Parallelveranstaltungen in Cottbus/Chóśebuz und die schlechte Wetterprognose kurz
vor den Veranstaltungstagen zurückzuführen.
Herr Dietrich
könnte sich vorstellen, dass die schlechte Gastronomie im Vorjahr ein Grund für
den schlechten Kartenverkauf war.
Außerdem war die
Mittelplanung unzureichend. Im Haushalt waren nur 99 Tausend Euro geplant,
obwohl die Ausgaben bei 120 Tausend Euro lagen. Zu den Kosten der Veranstaltung
muss angemerkt werden, dass sowohl die Vogtlandphilharmonie als auch die
technischen Gewerke sehr kulante Preise wie vor der Pandemie und vor der
Energiekrise veranschlagt hatten.
Frau Kallauke
fragt, wie es weitergehen soll.
Herr Huhle regt
an, im kommenden Jahr nicht die Veranstaltung „Sounds of Hollywood“
durchzuführen, aber weiterhin mit dem Klangkörper „Vogtlandphilharmonie“
zusammen zu arbeiten. Er schlägt vor, das Konzert „ABBA-Tribute in Symphony“ zu
buchen. Im Jahr 2017 war das in Peitz/Picnjo veranstaltete ABBA-Konzert restlos
ausverkauft. Ein weiterer Grund, der für die Durchführung des ABBA-Konzertes
gerade im kommenden Jahr spricht, ist die Tatsache, dass die Gruppe ABBA vor
genau 50 Jahren den Grand Prix Eurovision
(heute Eurovision Song Contest) gewonnen hat.
Außerdem richtet Schweden als Sieger des diesjährigen ESC den Wettbewerb
im kommenden Jahr aus. Die Gruppe ABBA als ehemaliger Wettbewerbssieger für
Schweden wird im kommenden Jahr im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Dieser Vorteil müsse genutzt werden.
Der 30. August 2024
(Freitag) ist bei der Vogtlandphilharmonie für Peitz/Picnjo reserviert.
Herr Ulbricht
findet den Veranstaltungstermin aufgrund der Einschulung am 31. August
ungünstig.
Herr Huhle
antwortet, dass eine Terminverschiebung seitens der Philharmonie nicht möglich
sei.
Diskutiert wird,
ob die Konzerte mit der Vogtlandphilharmonie im zweijährlichen Rhythmus
veranstaltet werden sollen.
Herr Ulbricht
äußert, dass sich solch ein Rhythmus bei der Veranstaltung Folklorefestival bewährt hat.
Herr Dietrich
findet, dass der besondere Anlass im kommenden Jahr für die Veranstaltung ABBA
genutzt werden müsse. Die Durchführung nur einer Konzertveranstaltung ist aus
seiner Sicht sinnvoll. Frau Bossenz schließt sich dieser Meinung an.
Herr Ulbricht
fragt an, ob die Gastronomiebetriebe bei den diesjährigen Konzerten eine
Standmiete entrichtet haben. Herr Huhle erläutert, dass keine Standmiete
erhoben wurde. Dafür wurden aber die Leistungen Künstlerversorgung und Versorgung
des Sponsorenempfanges von dem Versorger nicht berechnet.
Herr Neuber
fragt, ob sich die Veranstaltung Peitzer
Musiksommer negativ auf die Konzerte mit der Vogtlandphilharmonie
ausgewirkt haben könnte. Herr Huhle glaubt nicht, dass dies eine Rolle gespielt
hat. Der Musiksommer hatte auch keinerlei Auswirkungen auf die parallel
durchgeführte Veranstaltung Folklorefestival
in Drachhausen/Hochoza. Der Einschulungstermin könnte sich sogar positiv auf
das ABBA-Konzert auswirken. Frau Tschuck äußert sich, dass das Blasmusikfest,
welches eine Woche früher veranstaltet wird, keine Auswirkungen auf das
ABBA-Konzert haben wird.
Frau Kallauke
bittet die Ausschussmitglieder, nochmal kurz Stellung zu nehmen.
Ergebnis: Die Ausschussmitglieder empfehlen, im
kommenden Jahr das ABBA-Konzert mit der Vogtlandphilharmonie am 30. August 2024
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen