Beschluss:

 

 


 

Frau Lichtblau erläutert den vorliegenden Haushaltsentwurf 2024/2025. Es ist ein Doppelhaushalt geplant, der nur mit Hilfe der Rücklage in 2024 ausgeglichen werden kann. Die strukturellen Defizite sind erheblich, insbesondere im Jahr 2024. Das ist teilweise auf die hohe Finanzkraft im Vor-Vor-Jahr zurückzuführen. Dadurch ist die Höhe der Umlagen in 2024 höher als in den Vorjahren.

Für den vorliegenden Haushalt ist ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich.  Sie stellt die zu betrachtenden Bereiche zur Diskussion. Im Fokus stehen zunächst die Hebesätze der Grundsteuern. Die Gemeinde Jänschwalde ist weit von dem durchschnittlichen Landesdurchschnitt entfernt. Bei der Grundsteuer A beträgt die Diskrepanz zwischen 300 v.H. zu 340 v.H., bei der Grundsteuer B liegt die Abweichung zwischen 320 v.H. zu 383 v.H..

Herr Badtke erinnert, dass bereits bei der letzten Haushaltsdiskussion eine Steuererhöhung angesprochen wurde. Herr Dabo gibt zu bedenken, dass die Bodenwertigkeit nicht im Durchschnitt, sondern weit abgeschlagen liegt. Letztlich einigt sich der Finanzausschuss auf eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 350 v.H.. Frau Lichtblau empfiehlt einen Grundsatzbeschluss zur Einnahme-neutralität des Grundsteueraufkommens zum 12/2024.

Außerdem wird der Verkauf der Alten Schule genannt. Beide Maßnahmen können im HSK verankert werden.

Außerdem sollte bei der Gewerbesteuer und Einkommenssteuer eine jährliche Erhöhung eingeplant werden.

Ab 2026 soll ebenfalls ein Ertrag aus der Windenergie für die zu vereinbarenden 0,02 € in Höhe von 100 T€/anno aufgenommen werden.

Aufgrund der Haushaltssituation und der anstehenden Wahl 2024 einigt man sich auf einen Einzelhaushalt in 2024.

Herr Badtke erläutert die Planung „Zuschuss für die Vereine“ in Höhe von 7 T€. Er plädiert dafür, den Betrag in 2024 in der Höhe zu belassen. Damit würden für die Blasmusik 4,0 T€ zur Verfügung stehen.

Frau Lichtblau erläutert, dass es zuordnungstechnisch eine Änderung (siehe S. 4 Teilergebnishaushalt) gibt; hier sind neu die Gewinnausschüttung enviaM-Aktien abgebildet, bisher S. 28 „Kombinierte Versorgung“)

Außerdem wurde die Verbuchung für die Objekte Drewitz (ausgabeseitig) vereinfacht und der bereits angewandten Handhabung bei anderen Objekten angepasst.

Frau Tschuck stellt den Antrag für den neu gegründeten Chor in Jäwa ebenfalls einen Zuschuss zu planen. Frau Lichtblau empfiehlt, die Zuschüsse je Chor (Heimatpflege, S. 13) zu reduzieren (von 400,- € auf 300,- €) und damit alle Chöre gleichberechtigt zu bezuschussen.

Frau Orbke beantragt für die beiden Vereine in Grießen gleichfalls jeweils 300,- € (S. 14)

Herr Zapf hat einige Fragen zum Teilergebnishaushalt:

-          Jugendclub Drewitz (s: 19) keine Einnahmen: Ergänzung zum Protokoll: keine Vorauszahlungen bisher geplant, Abrechnung unter periodenfremd:390,- € für 2022

-          Sportförderung (S. 20) Ausgabe 2022 Inhalt: Ergänzung zum Protokoll: Zuschuss BK für die SG Jäwa;

Straßenbeleuchtung Drewitz (S. 34): Planung 2026- 2028: je 20,0 T€ streichen;

HdG (S. 55): Fassadensanierung in 2027 (100,0 T€) vorerst nicht planen.

Gebäudeteil Kita (S. 56) ab 2026 ebenfalls noch einmal prüfen, Ergänzung zum Protokoll:  gehört zur Kita-Gesamtmaßnahme, muss weiter geplant werden.

Unklar ist die Unterbringung der Geräte, die derzeit in Drewitz/Alte Schule untergebracht sind, bitte prüfen!

Herr Vogt spricht die Steinplatte auf dem Friedhof Drewitz an. Er übergibt ein Muster einer etwaigen Tafel. Geplant ist die Maßnahme in 2026/2027. Seiner Meinung soll zeitnah eine Planung erfolgen, bitte Prüfung durch die Verwaltung!  Ergänzung zum Protokoll: Maßnahme wurde durch das FA nach 2024/2025 vorgezogen.

Für die investiven Maßnahmen wird ein kommunaler Kredit in Höhe von 321,9 T€ in 2014 und in Höhe von 89,7 T€ in 2025 geplant.

Herr Wundke spricht die Ortsteilbudgets an. Herr Badtke erläutert die getroffene Festlegung der GV. Damit wird es keine untergeordnete Planung geben. Frau Lichtblau unterstreicht die getroffene Festlegung, indem sie erläutert, dass die OB von Anfang an beteiligt sind und im Haushalt Berücksichtigung finden. In größeren Strukturen macht diese gesetzliche Orientierung durchaus Sinn. In kleineren Strukturen ist eine Bedarfsabstimmung viel einfacher.

 

Gemäß den getroffenen Festlegungen wird für die GV am 23.11.2023 die 2. Lesung und Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen