Beschluss:

 

 


Herr Riedel fragt an, wie der § 5 (1) des Garagenmietvertrages gemeint ist.

Frau Ehmann erklärt, dass mit dem Freihalten die Gemeindefläche gemeint ist. Diese Flächen dürfen nicht zugeparkt werden.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen