Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/Picnjo beschließt den Ausschreibungstext mit den genannten Änderungen und Ergänzungen gemäß der Niederschrift für die Stelle des Amtsdirektors (m/w/d).

 

 


 

Herr Sonke schildert nochmals das Verfahren. Da am 01.11.2023 die 8-jährige Amtszeit der Amtsdirektorin endet und das 1. Auswahlverfahren mit Beschluss des Amtsausschusses Peitz/Picnjo am 13.07.2023 für die Neubesetzung der Stelle des Amtsdirektors (m/w/d) beendet wurde, ist nunmehr die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten erneut öffentlich auszuschreiben.

 

Das Verfahren ist im §138 BbgKVerf geregelt. Nach §§ 138 Abs. 2 BbgKVerf ist die Stelle wieder öffentlich und überörtlich auszuschreiben.

 

Als Ende der Bewerbungsfrist wird der 16.01.2024 um 16:00 Uhr vorgeschlagen. Die

Bewerbungen sind an den Amtsausschussvorsitzenden zu richten.

Den Ausschreibungstext legt der Amtsausschuss fest. Als Anlage ist der Entwurf der Stellenausschreibung beigefügt.

 

Zum Entwurf des Ausschreibungstextes gibt es Änderungs- und Ergänzungsvorschläge.

Herr Ulbricht schlägt vor, den Ausschreibungstext ähnlich wie die des Amtes Neuzelle zu fassen sei.

 

Demnach wird die Ausschreibung wie folgt beginnen.

Im Amt Peitz (Landkreis Spree-Neiße) ist mit Ablauf der Wahlperiode und der Versetzung des derzeitigen Stelleninhabers in den Ruhestand die Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.

Weiterhin wird vorgeschlagen, folgende Korrekturen vorzunehmen.

 

  1. Seite 1, Absatz 1 …. Wörter ändern in bürgernah, effizient und nachhaltig
  2. Seite 1, letzter Absatz   die Entwicklung der aktiven- und Tagebaurestflächen
  3. Seite 1, Absatz 3 vorlegen gleich nach Absatz 1

 

Herr Sonke vertritt den Standpunkt, dass die Voraussetzungen für die Stelle eines Amtsdirektors/Amtsdirektorin laut Kommunalverfassung und Innenministerium festgeschrieben sind.

 

Herr Ulbricht entgegnet und denkt, dass eine langjährige Verwaltungserfahrung keine Voraussetzung darstellt, wohl aber der Nachweis zum gehobenen Verwaltungsdienst. Weiterhin wird vorgeschlagen, dass durch den Bewerber/durch die Bewerberin vorzugsweise langjährige Erfahrungen in einer Führungsposition wünschenswert wären.

 

Weitere Änderungs- und Ergänzungsvorschläge werden nicht vorgetragen.

 

Der Ausschreibungstext ist mit den genannten Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen anzupassen und zum genannten Termin zu veröffentlichen.

 

Der Beschluss wird zur Abstimmung gebracht.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 15

 

Abstimmung  14  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    1 Enthaltungen