Beschluss:






Herr Woitow informiert, die allgemeine Beantragung von Stellen für die „Bürgerarbeit“ ist mit vielen Einschränkungen in der Ausübung von gemeindlichen Tätigkeiten verbunden. Jeder Abgeordnete erhält zur Argumentation in der Gemeinde ein Infoblatt „BÜRGERARBEIT 2011“. Dort sind eindeutig die Arbeitsinhalte aufgezeigt die für das Förderprogramm zutreffen.

Herr Woitow erklärt, das Aufgabenprofil hat sich sehr geändert, so gelten im Grünbereich nur noch Neugestaltungen von Flächen und keine Pflegearbeiten (sh. Infoblatt).

Die Verantwortung liegt beim Landkreis Spree-Neiße, Eigenbetrieb Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Personen werden von dort vermittelt. Die Gemeinde kann nur aus dem angebotenen Personenkreis auswählen. Die Bürger müssen Hartz IV Empfänger sein und von ihrem Fallmanager dem Eigenbetrieb gemeldet werden. Der Gemeinde steht es nicht zu eigene Vorschläge einzubringen.

Die Gemeindevertretung muss entscheiden, ob ein Antrag für bis zu zwei Stellen aus dem Förderprogramm „Bürgerarbeit“ ab dem 01.07.2011 bis zum 30.06.2014 für die Gemeinde Drachhausen gestellt werden soll.



Herr Woitow schlägt vor, die allgemeinen Informationen im TOP 9 nichtöffentlicher Teil zu behandeln. Die Gemeindevertreter sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen