Berichterstatter: Diana Mucha

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

Die Verwaltung, vertreten durch die Amtsdirektorin Frau Elvira Hölzner wird ermächtigt, für das Amt Peitz die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Verbessrung der Breitbandversorgungssituation im Landkreis Spree-Neiße gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 GKGBbg i.V.m. § 5 Abs. 1 S. 1 Alt.2 GKBBbg. abzuschließen.

 


 

Herr Sonke bittet, dass Rederecht an Herrn Hoppe zu erteilen. Das Rederecht wird einstimmig erteilt.

 

Herr Hoppe stellt sich vor. Er ist Mitarbeiter im Centrum für Innovation und Technologie GmbH und als Breitbandkoordinator des Landkreises Spree-Neiße bestellt.

 

In seinen Ausführungen geht er näher auf die Bundesrichtlinie „Gigabit-Rl 2.0“ über die Förderung zur Unterstützung des Gigaausbaus der Telekommunikationsnetze ein, die zuletzt am 31.03.2023 geändert wurde. Zielsetzung sei, in jedem Haushalt und jedem Unternehmen im Territorium so schnell wie möglich einen leistungsfähigen Glasfaseranschluss mit mindestens 1 Gigabit/s zur Verfügung zu stellen. Förderfähig sind die weißen Flecken mit unter 30 Mbit/s und die grauen Flecken mit mindestens 200 Mbit/s.

 

Am 30.06.2023 soll das Markterkundungsverfahren für den gesamten Landkreis Spree-Neiße gestartet werden. Dabei übernimmt der Landkreis Spree-Neiße alle Aufgaben für die Kommunen.

 

Die nächsten Schritte werden näher erläutert.

Der Landkreis hat am 03.05.2203 die überarbeitete öffentlich-rechtliche Vereinbarung an die Kommune übergeben. Diese liegt den Abgeordneten zur Beschlussfassung vor. Sie sollte dem Landkreis bis zum 31.07.2023 unterzeichnet vorgelegt werden.

 

Die Aufbereitung des Adressbestandes erfolgte durch das Ordnungsamt/Bürgerbüro zum 31.05.2023. Dabei wurden fehlende Adressen, wie Neubauten und Änderungen im Flächenlistenplan nachgepflegt. Diese Listen sind jetzt auf dem aktuellen Bearbeitungsstand, so dass davon ausgegangen werden kann, dass alle berücksichtigt wurden, die einen Anschluss erhalten werden bzw. einen Anschluss haben möchten.

 

Zum 10.10.2023 wird die Ausschreibung zum weiteren Glasfaserausbau auf die Internetplattform eingestellt. Laut Vorschriften aus dem Kommunalrecht erfolgt die Ausschreibung europaweit. Der vorläufige Fördermittelbescheid wird im März 2024 erwartet, damit im August 2024 der geförderte Vertrag durch den Landrat des Landkreises Spree-Neiße unterzeichnet werden kann.

 

Der Baubeginn wird nicht vor 2025 erfolgen.

Folgend werden die weiteren Aufgaben, die durch den Landkreises Spree-Neiße noch erledigt werden müssen, näher erläutert.   

 

Herr Hoppe bestätigt nochmals, dass die Kommunen keinen finanziellen Anteil zu leisten haben. Das gesamte Amt Peitz befindet sich im grauen Fleckenprogramm. Alle Bürger und Bürgerinnen werden zu ihrem Hauptwohnsitz versorgt.

 

Im Anschluss erfolgt eine kurze Diskussion und es können Fragen gestellt werden.

Herr Sonke bittet nochmals um Rederecht für Herrn Kindschuh. Das Rederecht wird mehrheitlich erteilt.

 

Herr Kindschuh vertritt den Standpunkt, die Verträge mit der Deutschen Glasfaser für mindestens 2 Jahre abzuschließen.

 

Herr Hoppe bestätigt, dass die Verträge nach der Zwei-Jahres-Vertragsdauer kündbar sind und es kein Grund zur Sorge besteht.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 16

 

Abstimmung  16  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    0   Enthaltungen