Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung baulicher Anlagen im Rahmen der ersten Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Innovativen Speicherkraftwerks (ISKW) im Industriegebiet Kraftwerk Jänschwalde nicht zu erteilen, sh. Begründung gemäß Niederschrift zur Sitzung.*/ mit folgenden Hinweisen zu erteilen*.

 

 

* Nicht Zutreffendes streichen

 

 


Den Mitarbeitern der LEAG wird Rederecht erteilt.

Sie erläutern anhand einer Präsentation das Bauvorhaben.

 

Nach umfangreicher Erörterung ist sich die Gemeindevertretung mehrheitlich darüber einig, das Einvernehmen aus nachfolgenden Gründen nicht zu erteilen.

-Für die beantragte bauliche Anlage konnte die Bereitstellung von Erdgas nicht dargestellt werden, da eine entsprechende Gasleitung fehlt. Für eine Wasserstoffleitung gilt dies ebenfalls.

-Die Wasserversorgung für die Wasserstofferzeugung wurde nicht ausreichend nachgewiesen.

-Ein partizipieren der Anrainergemeinden und des Amtes Peitz bei dem Betrieb von alternativen Energieerzeugungsanlagen ist nicht zu erkennen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend   9

 

Abstimmung   8 - JA- Stimmen   0 - NEIN-Stimmen   1 - Enthaltungen