Beschluss:

 

 


 

Einige Garagenbesitzer beschweren sich, dass die Eigentümer keine Einflussmöglichkeiten in Form einer Einwohnerversammlung gehabt haben.

Des Weiteren äußert man seinen Unmut, dass die Eigentümer enteignet werden und keinerlei Rechte mehr bezüglich der Garagen haben.

Es gibt Anfragen, ob die Garageneigentümer eine Entschädigungszahlung erhalten, wie es mit den neuen Mietverträgen weitergeht, was mit den Bestandsaufnahmen geschieht, ob es Alternativvorschlägt zum Beschluss des TOP 7 gibt und wer und in welcher Form jetzt für die Instandhaltungen der Garagen zuständig ist.

 

Frau Leschniewski nimmt ab 17:30 Uhr an der Sitzung teil. Fortan sind 15 Stadtverordnete anwesend.

 

Herr Krakow informiert nochmals über den Werdegang.

In der Vergangenheit war es möglich, Eigentümer einer Baulichkeit auf einem fremden Grundstück zu sein. Vor allem Garagen wurden so von den Bürgern auf gepachteten Flächen der Kommunen gebaut.  Die gesetzlichen Grundlagen für die Ansprüche der Bürger aus diesen Eigentums-Konstellationen wurden vom Gesetzgeber unter Einhaltung bestimmter Schutzfristen nach und nach abgeschafft. Die letzten beiden Schutzfristen liefen im Jahr 2022 aus.

Auch auf Grund der ab dem 01.01.2023 zu erhebenden Umsatzsteuer ist die Stadt gezwungen, darüber zu beraten, wie sie zukünftig mit den Garagen und anderen privaten Baulichkeiten auf städtischem Grund umgehen wird.

Der Bürgermeister stellt klar, dass die Eigentümer der Garagen nach Ende der Pachtverträge keinen Anspruch auf Entschädigung haben und das Eigentum an der Baulichkeit automatisch an den Grundstückseigentümer übergeht. Alternativvorschläge zum Beschluss gibt es nicht.

 

Derzeit befinden sich 264 Garagen in der Stadt, die nunmehr neu bewertet werden müssen. Den Besitzern werden entsprechend angepasste Verträge vorgelegt.

 

Bezüglich der Instandhaltung informiert Herr Krakow, dass die Garagen vom Eigentümer instandgesetzt werden müssen. Kleinere Reparaturen sollen jedoch die Pächter übernehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen