Beschluss:

 

 


Herr Exler übergibt das Wort an die Mitarbeiterin des Bauamtes, Frau Ehmann.

Frau Ehmann stellt den neuen Vertragsentwurf für die zukünftigen Garagenmietverträge vor.

Sie erläutert die wichtigsten Vertragsinhalte, Konditionen, die Garagenordnung und die Aufschlüsselung der Miete von 15,00 €. Die Kalkulation setzt sich aus Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten (gemäß aktuellem Grundstücksmarktbericht Land Brandenburg) sowie der Grundsteuer und der Umsatzsteuer zusammen, das macht eine Gesamtsumme von 163,00 € im Jahr aus. Auf den Monat sind das Kosten in Höhe von 13,15 €, gerundet 15,00 €.

 

Herr Chrobot lobt die umfangreiche Ausarbeitung der Verwaltung, jedoch bemängelt er, dass die aktuellen Garagenverträge bereits zum Jahresende gekündigt worden sind. Über die Kündigung wurde seiner Meinung nach weder im Hauptausschuss noch in der Stadtverordnetenversammlung ein Beschluss gefasst. Im Voraus reichte er hierzu Beschwerde ein sowie Fragen an die Verwaltung, diese wurden bereits durch Frau Ehmann beantwortet. Die Stellungnahme und Beantwortung der Fragen werden dem Protokoll beigefügt. Jedoch hat er eine andere Rechtsauffassung und bezieht sich auf den § 6 der Hauptsatzung. Er ist der Meinung, dass die Verwaltung keine Ermächtigung zum Handeln hatte, somit hat die Verwaltung in seinen Augen eigenmächtig gehandelt. Er fügt hinzu, dass eine Prüfung der Kommunalaufsicht denkbar ist.

Herr Exler erklärt, dass die Thematik durch den Rechtsanwalt Dr. Cattien geprüft wurde. Um die Verträge zeitnah und verwaltungspraktikabel an die neue Rechtslage anzupassen, war eine Änderungskündigung zwingend notwendig. Herr Chrobot ist jedoch der Auffassung, dass mit einem Neuvertrag eine Kündigung nicht erforderlich ist. Anschließend verteilt Herr Chrobot eine Liste mit noch ungeklärten Fragen und der Diskussionsvorlage. Herr Exler beantwortet im nächsten Hautausschuss die ungeklärten Fragen.

 

Herr Bubner bezieht sich auf das Verjährungsgesetz. Er möchte zu der nächsten Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss einbringen zur Selbstverpflichtung der Stadt Peitz, die Kündigung der Pacht- und Mietverträge zum 31.12. auszusetzen.

Herr Exler verweist auf die Gesetzeslage und das die Verwaltung diese umsetzten muss.

 

Frau Leschniewski fragt an, wie viele von den 120 bereits besichtigten Garagen baufällig sind. Frau Ehmann berichtet, dass keine Garage einsturzgefährdet ist. Sie erläutert den Gesamtzustand der einzelnen Standorte.

 

Es wird konstruktiv diskutiert.

 

Frau Hölzner weist darauf hin, dass eine Sonderrücklage mit den Einnahmen der Garagen gebildet wird und somit die Instandhaltung der Garagen gesichert ist.

Herr Exler fasst zusammen, dass die Verwaltung die Hinweise von Herrn Chrobot prüft. Anschließend soll erneut ein Termin mit Herrn Krakow, Herrn Chrobot, dem Rechtsanwalt, Herrn Cattien, und der Verwaltung stattfinden. Er bittet alle Mitglieder weitere Fragen zu der Thematik an die Verwaltung bis zum 22.05.2023 zusenden.

Im nächsten Hauptausschuss wird dann erneut über die Thematik debattiert.

 

Frau Hölzner verliest die Antwort der Kommunalaufsicht bezüglich der Abstimmung der Mitglieder, die selbst eine Garage nutzen. Für die Mitglieder, die Nutzer einer Garage sind, besteht für die Beratung und die Beschlussfassung ein Mitwirkungsverbot.

Herr Chrobot bittet um eine Weiterleitung des Antwortschreibens an ihn.

 

Herr Krakow fasst zusammen und verschiebt die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung, da ungeklärte Fragen noch beantwortet werden müssen. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen