Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Nicht erforderlich, da keine Vergabe stattfindet.

 


 

Frau Appelt erläutert die Beschlussvorlage.

 

Die Ausschreibung wird vergaberechtlich rechtmäßig aufgehoben. Nach § 17 Abs. 1 Nr.1 VOB/A ist kein Angebot eingegangen, das den Ausschreibungsanforderungen entspricht.

Die Preise der eingegangenen Angebote sind im Vergleich zur Kalkulation unangemessen hoch (Preisabstand über 20%).

 

Die Planungsbüros erhalten eine Info, dass die Angebote aufgehoben werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen