Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Vergabe von Planungsleistungen Leistungsphase 5 – 9 Gebäude für das Bauvorhaben Sanierung Oberschule Peitzer Land mit Sporthalle an Bieter Nr. 1.

 

Den Zuschlag erhält Bieter Nr.  1

Ingenieurbüro Stefanie Cottbus

 

 


 

Herr Exler merkt an, dass er auch zu den folgenden Beschlüssen TOP 8 – 9 Ausführungen macht.

 

Das Vorhaben wird vorbehaltlich der Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 90 % über das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über das ILB Programm Förderung von notwendigen Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft KIP II – Bildung – an Schule realisiert.

 

Der vorfristige Maßnahmebeginn wurde genehmigt.

 

Zur Zeit prüft die ILB, ob die Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen eventuell nicht förderfähig sind. Sollte dies der Fall sein, werden die Ausschreibungen nur für die geförderten Maßnahmen erfolgen.

 

Die Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung wurden über den Vergabemarktplatz ausgeschrieben.

 

12 Büros haben sich auf dem Vergabemarktplatz freigeschalten. Davon haben zwei Büros ein elektronisches Angebot fristgemäß abgegeben.

 

Die Angebote wurden geprüft.

 

Er erläutert weiter, dass es sich bei dem Angebot von Bieter 1 um ein Pauschalangebot handelt. Das Unternehmen bezieht sich dabei nicht auf die HOAI-Richtlinie.

 

Beim Angebot von Bieter Nr. 2 handelt es sich um ein Angebot nach HOAI-Richtlinie. Deshalb wäre diese hohe Preisdifferenz erklärbar.

 

Herr Sonke kann bestätigen, dass es rechtlich nicht erforderlich sei, die Kosten nach HOAI auszuweisen. Die Bieter können auch pauschale Kosten für die ausgeschriebene Leistung angeben, wenn diese für sie auskömmlichen ist.

 

Herr Exler verweist nochmals darauf, dass die Verwaltung nur für die geförderten Instandsetzungen ausschreiben wird. Die Maßnahme muss bis 2024 abgeschlossen sein.

 

Herr Haas möchte wissen, ob Bieter Nr. 1 mit den pauschalen Kosten unter der Kostenschätzung liegt und welche Leistungsphasen heute beschlossen werden sollen?

 

Herr Exler kann die Frage momentan nicht beantworten, wird die Kostenschätzungen zu den TOP 7 – TOP 9 aber nachreichen. Weiterhin antwortet er, dass die Leistungsphasen 5 – 9 heute zur Beschlussfassung vorliegen.

 

Herr Sonke bittet um Ergänzung in den Beschlussvorlagen zu TOP 7 und TOP 9

„… für Leistungsphase 5 – 9“ bzw. im TOP 8 „….für Leistungsphase 3 – 9“

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Der Beschluss wird zur Abstimmung gebracht.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 17

 

Abstimmung   15  JA- Stimmen   1  NEIN-Stimmen    1 Enthaltungen