Beschluss:

 

 


 

Frau Wunderlich informiert, dass die Verwaltung ein Ausschreibungsverfahren der Verpflegungs- und Dienstleistungsverträge in allen Kitas und Schulen des Amtes Peitz bis Ende des Jahres durchführen wird.

 

Begründet wird dieses Verfahren damit, dass viele Bestandverträge mehrere Jahre alt sind und es in der Vergangenheit Beschwerden zu Qualität und Quantität in den Einrichtungen gab. Sie führt an, dass die Vorlagen für die jeweiligen Ausschreibungen separat in den jeweiligen Gemeinden zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die Gemeindevertretungen legen für die Leistungsbeschreibung die Bewertungskriterien, wie z. B.  Preis, Regionalität des Unternehmens, Transportwege oder die Verwendung von saisonalen/regionalen Lebensmitteln fest.

 

Sie schildert, dass die Gemeinde Drachhausen das Ausschreibungsverfahren bereits durchlaufen hat und erwähnt, dass die Gemeinde die Gewichtung der Angebotsbewertung eher auf das territoriale Unternehmen gelegt hat und nicht so auf den Preis. Das hatte zur Folge, dass ein Unternehmen aus der Region den Zuschlag erhalten hat. Die Fa. Schwella liefert seit dem 03.04.2023 das Essen in die Kita. Diese sei sehr zufrieden.

 

Das bestätigt Herr Henke und berichtet weiter, dass sich die Gemeinde dazu entschieden hatte, weil die Kita und auch die Eltern sehr unzufrieden mit der Versorgung durch die Fa. Dussmann waren. Jetzt sind die Transportwege gering, dass Essen wird pünktlich und mit der entsprechenden Temperatur und Qualität geliefert.

 

Herr Nattke möchte wissen, ob die Möglichkeit besteht, dass das Essen für alle Einrichtungen durch einen Versorger hergestellt und geliefert werden könnte. Er teilt mit, dass die Gemeinde Heinersbrück beim jetzigen Anbieter bleiben möchte, weil die Einrichtung mit der Versorgung sehr zufrieden ist.

 

Frau Wunderlich antwortet, dass sich das schwierig darstellen wird, da die Anzahl der herzustellenden Portionen die Kapazität in den umliegenden Küchen nicht hergibt. Grob überschlagen müssten täglich ca. 1.000 Portionen gekocht werden, um alle Einrichtungen zu bedienen.

 

Sie sagt weiterhin, dass die Gemeinde Heinersbrück die Entscheidung zum Verbleib beim jetzigen Anbieter per Beschluss treffen kann.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Information zur Kenntnis.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.  


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen