Beschluss:

 

 


 

Herr Huhle erläutert: Eine Ausschreibung erfolgte im Februar. Bisher ist leider keine Bewerbung eingegangen.

Herr Ulbricht spricht sich dafür aus, dass der Beauftragte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von etwa 500 € jährlich erhalten sollte.

Herr Huhle erklärt, dass der Landkreis die Auffassung vertritt, dass es keine externen Beauftragte geben muss. Besser wäre es, wenn der Beauftragte im Amt tätig ist und sich mit der Verwaltungstätigkeit, z.B. mit der Fördermittelbearbeitung, auskennt.

Kaum eine Kommune hat einen externen Beauftragten.

Der Beauftragte muss nicht zwingend die niedersorbische/wendische Sprache beherrschen.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass Herr Redies, der bisher kommissarisch als Beauftragter wirkte, berufen wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen