Beschluss:

 

 


 

Herr Krakow eröffnet um 16:00 Uhr die 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz. Die Ladung zur Sitzung erfolgte form- und fristgemäß.

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Es gibt keine Änderungswünsche zur Tagesordnung.

 

Herr Bubner merkt an, dass es sich bei dieser Sitzung um eine Fortsetzungssitzung handelt. Demnach darf keine neue Sitzungsnummer vergeben werden, auch die Nummerierung der Tagesordnungspunkte aus der letzten Sitzung hätten übernommen werden müssen.

 

Anmerkung:

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht handelte es sich bei dieser Sitzung um keine Fortsetzungssitzung.

§ 34 Abs. 5 BbgKVerf regelt die Voraussetzungen für eine Fortsetzungssitzung. Demnach kann die Gemeindevertretung (hier Stadtverordnetenversammlung) mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Unterbrechung der Sitzung und deren Fortsetzung an einem anderen Termin beschließen, wenn die Tagesordnung in der laufenden Sitzung nicht abschließend behandelt werden kann. Die Fortsetzungssitzung ist dann allein der Behandlung der noch offen gebliebenen Tagesordnungspunkte derselben Tagesordnung vorbehalten. Der Beschluss über die Unterbrechung der Sitzung muss Zeit und Ort der Fortsetzungssitzung bestimmen. Für die Fortsetzungssitzung ist eine erneute Ladung entbehrlich. Der Beschluss ist regelmäßig am Ende der Sitzung zu fassen, weil erst dann festgestellt werden kann, dass die Tagesordnung nicht abschließend behandelt werden kann.

 

Es fand demzufolge eine neue Sitzung mit neuer Tagesordnung statt. Es handelt sich dabei um eine „Sondersitzung“ (keine ordentliche Sitzung laut Sitzungsplan).
Gemäß Geschäftsordnung der Stadt Peitz/Picnjo kann im Fall von Sondersitzungen von einer Einwohnerfragestunde abgesehen werden.

Gemäß § 42 Abs. 3 BbgKVerf ist die Niederschrift vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur nächsten ordentlichen Sitzung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen