Beschluss:

 

 


 

Herr Kruse erklärt sich in den Punkte 9.1 – 9.4 für befangen und verlässt den Abstimmungsbereich.

Fortan sind 12 Stadtverordnete anwesend.

 

Herr Bubner ist der Meinung, die SVV müsse keinen Beschluss fassen, da dies Aufgaben der laufenden Verwaltung sei. Er erklärt sich als Befangen.

 

Frau Donath antwortet, dass das Einvernehmen der Gemeinde in der Regel als laufende Verwaltung erfolgt. Im vorliegenden Fall sind die Anträge im Zusammenhang zu beurteilen und sanierungsrechtliche Genehmigungen in Verbindung mit Befreiungen von Festsetzungen des B-Plans zu erteilen. Befreiungen können nicht als laufende Verwaltung entschieden werden.

 

Herr Krakow erinnert daran, dass die SVV den B-Plan Zitadelle beschlossen hat. Daher kann auch hier die SVV Abweichungen vom B-Plan beschließen

 

Herr Bubner sieht die Aufgabe beim Bauamt und nicht bei der SVV

Frau Donath erwähnt, dass im § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch Befreiungen von B-Plänen gegeben sind. Wenn die Verwaltung handeln soll, dann streng nach Gesetz ohne Ausnahme.

Es folgt eine Diskussion

 

Herr Krakow erinnert alle Mitgliedern an die Pflichten und Verantwortung als Abgeordneten. Außerdem merkt er an, dass schon im Vorhinein genügend Gespräche zu diesem Thema geführt wurden.

 

Herr Bubner, Herr Walter, Herr Kiesling, Herr Hirte und Frau Leschniewski erklären sich als Befangen.

Fortan sind 7 Stadtverordnete anwesend.

 

Es folgt eine Diskussion ob die Beschlussfähigkeit im Gremium vorliegt.

 

Herr Krakow stellt die Beschlussunfähigkeit fest.

 

Die Verwaltung wird die Beschlussfähigkeit prüfen. Es kommt nicht zur Abstimmung.

Die Tagesordnungspunkte 9.1 - 9.4 werden vertagt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen