Beschluss:

 

 


 

Auf den offenen Brief an den Bundeskanzler, der durch Herrn Krakow übergeben wurde, gab es, wie erwartet, keine Resonanz.

 

Weiter teilt Herr Sonke mit, dass er am 29.03.2023 im Landtag zur Veranstaltung „Sie haben das Wort“ – Kommunalpolitisches Forum war. Herr Groba und Herr Krakow und Herr Sonke haben teilgenommen. Hier hat sich gezeigt, von anfangs 15 Abgeordneten waren am Ende noch 5 anwesend, welchen Stellenwert die Gemeinden und das Ehrenamt im Landtag haben.  Dazu wird ein Wortprotokoll an die Teilnehmenden verschickt und er erwartet eine Antwort des Landtages. Beides steht noch aus.

 

Am 09.03.2023 fand eine Informationsveranstaltung des Herrn Minister Vogel in der Darre in Lieberose statt, um den anliegenden Gemeinden die Wildniserweiterung schmackhaft zu machen. Teilgenommen haben Herr Sonke, Frau Hölzner und Vertreter aus der Gemeinde Tauer und Drachhausen. Die Gemeinden haben sich massiv gegen diese Erweiterung ausgesprochen.

 

In dem Zusammenhang wurde das Problem der eingebauten Brunnen angesprochen. Die Errichtung der Brunnen lag in der Zuständigkeit des Umweltministeriums. Der Betrieb der Brunnen ist aber Aufgabe des Brandschutzes und dieser ist dem Innenministerium unterstellt. Das bedeutet, dass die Aggregate über das Innenministerium zu beschaffen wären. Das Innenministerium hat aber die Auffassung, dass die Brunnen im Eigentum der Gemeinden liegen. Folglich ist die Situation nach wie vor nicht zufriedenstellend, da man sich weiterhin im Kreis dreht.

 

Ein weiterer Termin fand am 05.04.2023 für Vereine und Betroffene statt. Als mögliche Teilnehmer wurden die Ortswehrführer der anliegenden Gemeinden, weiterhin die Jagdpächter/Waldbesitzer und Jäger benannt. Von diesen genannten Personen wurde keiner eingeladen. Anwesend waren aber drei Kreisverbände, die Nabu und Vertreter aus Lieberose. Ergebnis der Runde: Man werde alles für den Brandschutz tun. Der Glaube fehlt aber.

 

In dem Zusammenhang erwähnt er, dass die Gemeinde Schenkendöbern einen Waldweg saniert hat, um diesen für Feuerwehrfahrzeuge und Löschfahrzeuge befahrbar zu machen. Dagegen hat die Nabu geklagt. Vom Oberlandesgericht wurde der Rückbau beauflagt, der nunmehr schon erfolgt ist. Resultierend daraus kann die Regierung versprechen, dass die Waldwege offengehalten werden. Wenn jemand dagegen klagt, ist dieses Versprechen nichts mehr wert.

 

Am 03.05.2023 um 18:00 Uhr gibt es eine weitere Veranstaltung, zu dem jeder Bürger eingeladen ist. Er bittet, dass Vertreter aus dem Amt Peitz Präsenz zeigen.

Deshalb schlägt er vor, die Amtsdirektorin zu beauftragen, ein Schreiben an den Minister zu verfassen, um auf die Missstände aufmerksam zu machen. Jede Erweiterung der Wildnis muss abgelehnt werden. Frau Hölzner schlägt vor, die Veranstaltung am 03.05.2023 abzuwarten, um Fakten aus der Veranstaltung mit in das Schreiben aufzunehmen. Im Amtsausschuss am 16.05.2023 können alle Vertreter der Gemeinden unterschreiben.

 

Der Vorschlag wird zur Abstimmung gebracht.

 

Abstimmung:

Ja 17

Nein 0

Enthaltung 0

 

Herr Nattke fragt zum Sachstand der Gefahren-Risiko-Analyse.

Frau Mucha antwortet, dass das Vergabeverfahren erfolgt. Der Auftrag wird an ein externes Unternehmen erteilt.

 

Herr Groba folgte einer Einladung des Städte- und Gemeindebundes. Er informiert ausführlich über die Veranstaltung, in der es hauptsächlich um die Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalrechts ging.

 

Interessant ist, was es für Neuerungen gibt. Um nur einige Beispiele zu nennen, wie die Doppik aufzulösen, es gibt auch kein Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden mehr, sondern sie nennt man zukünftig Volk der Sorben und Wenden. Auch die Planung Windkraft soll ausgehebelt werden. Ämter gibt es nur noch, die da sind. Der Städte- und Gemeindebund wird aber weiterhin die Amtsstruktur empfehlen. 

 

Abschließend war zu erkennen, dass bei der Landesregierung eine gewisse Ignoranz an den Tag legt.

 

Frau Lichtblau ist Mitglied der Arbeitsgruppe, die sich mit der Novellierung der Bgb KV beschäftigen. Diese soll in 2024 in Kraft treten, das Haushaltsrecht ab 2025. Sie geht auf einige finanzielle Aspekte näher ein. Sie hatte auch den Eindruck, dass die Kameralistik wieder in den Vordergrund tritt.

 

Herr Krakow bestätigt, dass die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt die Entscheidungshoheit haben und festlegen, was in den Kommunen angeschafft werden darf und was nicht.

Das Thema ist so umfassend und könnte weiter diskutiert werden.

 

Herr Ulbricht fragt an, ob die Pachtverträge mit der Glasfaser unterzeichnet werden. Die Pachtverträge sind noch in der Prüfung. Die Grunddienstbarkeit ist aufzunehmen. Jede Gemeindevertretung werden die Verträge nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen