Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück nimmt die Unterlagen zum Antrag der LEAG auf Genehmigung der Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Sekundär-Rohstoff-Zentrum-SRZ) in Cottbus, Gemarkung Dissenchen in der vorliegenden Form zur Kenntnis und gibt folgende Hinweise: siehe Stellungnahme Protokoll der Gemeindevertretung Heinersbrück (Wortprotokoll)

 

 


 

Die Gemeindevertretung lehnt die Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen in unmittelbarer Nachbarschaft einstimmig ab.

 

Stellungnahme:

-         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück lehnt die Lagerung und Behandlung gefährlicher Abfälle in unserer unmittelbaren Nachbarschaft ab.

-         Die Bezeichnung „gefährliche Stoffe“ ist zu allgemein, und sollte klar definiert werden.

-         Brandschutz

Auf Grund der Ereignisse in der Vergangenheit, der Größe der Anlage und der dezentralen Lage der Anlage ist ein zu erstellendes Brandschutzkonzept dringend angeraten.

Darin enthalten, die Bekämpfung von Entstehungsbränden durch Personal vor Ort mit betriebseigenen Löschmitteln. (Feuerwehr – TS und Schlauchmaterial)

-         Beprobung

Ein Verkippen des Mülles sollte erst nach negativer Laboranalyse erfolgen.

Eine visuelle Beurteilung an der Eingangskontrolle reicht unseres Erachtens nicht aus.

-         Um das gesamte Areal ist ein mindestens 20 m breiter Grünschutzgürtel anzulegen.

-         Eine Teilnahme der Gemeinde am Erörterungstermin wird mit Nachdruck erbeten.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……7….

Davon anwesend …6…

 

Abstimmung  …6……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen