Sitzung: 04.04.2023 Gemeindevertretung Heinersbrück/Móst
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: Hei/BA/099/2023
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück nimmt die Unterlagen zum Antrag
der LEAG auf Genehmigung der Anlage zur Lagerung und Behandlung von
gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Sekundär-Rohstoff-Zentrum-SRZ) in
Cottbus, Gemarkung Dissenchen in der vorliegenden Form zur Kenntnis und gibt
folgende Hinweise: siehe Stellungnahme Protokoll der Gemeindevertretung
Heinersbrück (Wortprotokoll)
Die Gemeindevertretung
lehnt die Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen in unmittelbarer
Nachbarschaft einstimmig ab.
Stellungnahme:
-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück
lehnt die Lagerung und Behandlung gefährlicher Abfälle in unserer
unmittelbaren Nachbarschaft ab.
-
Die Bezeichnung „gefährliche Stoffe“ ist zu
allgemein, und sollte klar definiert werden.
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Brandschutz
Auf Grund der Ereignisse in der
Vergangenheit, der Größe der Anlage und der dezentralen Lage der Anlage ist ein
zu erstellendes Brandschutzkonzept dringend angeraten.
Darin enthalten, die Bekämpfung von
Entstehungsbränden durch Personal vor Ort mit betriebseigenen Löschmitteln.
(Feuerwehr – TS und Schlauchmaterial)
-
Beprobung
Ein Verkippen des Mülles sollte erst nach
negativer Laboranalyse erfolgen.
Eine visuelle Beurteilung an der
Eingangskontrolle reicht unseres Erachtens nicht aus.
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Um das gesamte Areal ist ein mindestens 20 m breiter
Grünschutzgürtel anzulegen.
-
Eine Teilnahme der Gemeinde am Erörterungstermin
wird mit Nachdruck erbeten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……7….
Davon anwesend …6…
Abstimmung …6…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen