Sitzung: 19.04.2023 Ausschuss für sorbische/wendische Angelegenheiten, kommunale Partnerschaften, Tourismus und Kultur des Amtes Peitz/Picnjo
Beschluss:
Herr Huhle erläutert den Tagesordnungspunkt. Laut Auskunft von Frau Häupel (verantwortliche Mitarbeiterin im Amt für Ausschreibungen) ist eine Ausschreibung nicht zweckmäßig. Die Frage ist nun, ob eine Veröffentlichung im Peitzer Land-Echo bzw. auf der Web-Seite genüg. Daraufhin können Versorger ihr Interesse an der Veranstaltungsversorgung bekunden. Es geht hierbei um die Hauptversorgung. Für eine Ausschreibung gibt es keine Rechtsgrundlage. Es werde kein Geld bezahlt, sondern eine kleine Standmiete erhoben. Diese Standmiete kann mit der Künstlerversorgung verrechnet werden.
Auch Herr Sonke ist der Auffassung, dass es nicht um eine Ausschreibung, sondern um eine Interessenbekundung geht.
Frau Hölzner erklärt, dass mit den interessierten Versorgern vorab konkrete Gespräche zu führen sind. In diesen Gesprächen muss geklärt werden, was angeboten wird und wieviel Bierwagen aufgestellt werden. Die Probleme, die es im vergangenen Jahr gab, dürfen sich nicht wiederholen.
Der Versorger VERDI hat mehrfach bewiesen, dass sie in der Lage sind, die Hauptversorgung zu übernehmen.
Herr Huhle nennt die wichtigsten Punkte aus der bereits vorliegenden Leistungsbeschreibung:
- mindestens 2 Verkaufsstände für warme
und kalte Speisen mit einem der Veranstaltung angemessenen,
familiengeeigneten und regionaltypischen Speisenangebot (ausgewogenes
Angebot): Grillspeisen (Steaks, Grillwurst, etc.),
Fischbrötchen/Fischgerichte, ein vegetarisches Gericht, Plinsen oder/und
Waffeln
- mindestens 2 große Ausschankwagen
- eine Cocktail-/Bowlebar
- eine Kaffeebar
- Das Getränkeangebot sollte u. a.
Fassbier, alkoholfreie Getränke, Cocktails mit und ohne Alkohol, Bowle,
Wein, Sekt und Heißgetränke umfassen.
- Es ist gestattet, Mitarbeiter mit
Bauchläden (Speisen und Getränke) zur Versorgung der Besucher während des
Programms einzusetzen.
- Während des Programms hat das
Personal auf Ruhe im Umfeld der Verkaufsstände zu achten
Diese Leistungsbeschreibung wurde im
vergangenen Jahr dem Hauptversorger vorgelegt. Dieser wollte dies auch mit
Subunternehmen realisieren, hat es dann aber nicht gemacht.
Frau Kallauke
fragt an, was passiert, wenn der Versorger vom vorigen Jahr wieder sein
Interesse bekundet. Die Interessenten müssen Referenzen vorweisen können. Der
Versorger des vergangenen Jahres würde aufgrund der schlechten Erfahrungen
ausgeschlossen werden.
In den zu
schließenden Verträgen müssen Repressalien verschriftlicht werden, falls der
Vertrag nicht erfüllt wird.
VERDI wurde
bereits angesprochen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen