Sitzung: 13.02.2023 Amtsausschuss des Amtes Peitz/Picnjo
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: AP/BAD/138/2023
Beschluss:
Vorab
stellt Herr Henke einen formellen Fehler in der Beschlussvorlage fest. Richtig
muss es heißen 13.02.2023 und nicht 2022. Die Änderung des Datums wird
aufgenommen.
Herr
Sonke erläutert die Beschlussvorlage.
Zum
01.11.2023 endet die 16-jährige Amtszeit der Amtsdirektorin. Der Amtsausschuss
hat die Aufgabe die Position neu zu wählen. Die Stelle soll zwingend öffentlich
und überörtlich ausgeschrieben werden. Die Berufung wird für 8 Jahres erfolgen.
Der
Stellenausschreibungstext ist allen Mitgliedern schriftlich übergeben worden.
Er
schlägt vor, einen externen professionellen Beistand bei der Auswahl der
Bewerbungen einzubeziehen. Dieser wäre aber kostenpflichtig. Die Leistung liegt
zwischen 6.000 EUR und 10.000 EUR und wäre modular beauftragbar. In dem
Zusammenhang nennt er Beispiele, z.B. das Amt Unterspreewald, wo das
Ausschreibungsverfahren ohne eine externe Unterstützung nicht gut gelaufen ist.
Er
stellt den Vorschlag zur Diskussion.
Herr
Fillmer kritisiert, dass der Amtsausschuss nach seiner Auffassung in der Lage
wäre einzuschätzen, ob der Bewerber/die Bewerberin geeignet ist oder nicht. Er
lehnt einen externen Beistand ab. Herr Schulz schließt sich ebenfalls der
Meinung an.
Herr
Teuscher stellt fest, dass man durch ein externes Unternehmen keine Gewähr hat,
ob der/die Bewerberin geeignet ist oder nicht. Man sollte aus dem Amtsausschuss
heraus ein Gremium bilden und eine Vorauswahl treffen und stellt in Frage, ob
es überhaupt potentielle Bewerbungen geben wird.
Herr
Groba berichtet, dass er durch seine Mitarbeit innerhalb des Städte- und
Gemeindebund den Amtsausschussvorsitzenden des Amtes Unterspreewald gut kennt
und es sich diesbezüglich immer ein interessanter Erfahrungsaustausch ergibt.
Er ist für externe Hilfe, man müßte aber vorher ein genaues Angebot mit dem
einzelnen Leistungen vorliegen haben.
Frau
Hölzner wirft ein, dass die Gespräche mit den Bewerbern/Bewerberinnen dazu
führen werden, dass bereits aussortiert wird, gibt aber zu bedenken, wenn Bewerber/Bewerberinnen
nicht zu Gesprächen eingeladen werden, vielleicht einige bereits vor Gericht
gehen könnten.
Herr
Teuscher ist in diesem Punkt anderer Auffassung. Da die Besoldungsgruppe mit
der Ausschreibung festgelegt wird, kann der Bewerber/die Bewerberin, die andere
finanzielle Vorstellungen haben, bereits vorab abgelehnt werden.
Im
weiteren Verlauf der Debatte wird festgestellt, dass der Ausschreibungstext
sehr einfach gefasst ist. Er beinhaltet nicht wesentliche arbeitsrelevante
Schwerpunkte zur Position einer Amtsdirektorin/eines Amtsdirektors.
Es
wird konkret zum Ausschreibungstext übergegangen.
Es
folgt eine rege Diskussion zu inhaltlichen Schwerpunkten.
Im
Anschluss an die Diskussion wird beantragt, den Beschluss zurückzustellen.
Der
Ausschreibungstext wird final bis spätestens 23.02.2023 überarbeitet. Alle
Mitglieder erhalten vorab den überarbeiteten Ausschreibungstext. Es wird
umgehend eine Sondersitzung zu diesem Tagesordnungspunkt einberufen.
Abstimmung:
Ja 17
Nein 0
Enthaltung 0
Es
gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen