Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 


 

Vorab stellt Herr Henke einen formellen Fehler in der Beschlussvorlage fest. Richtig muss es heißen 13.02.2023 und nicht 2022. Die Änderung des Datums wird aufgenommen.

 

Herr Sonke erläutert die Beschlussvorlage.

Zum 01.11.2023 endet die 16-jährige Amtszeit der Amtsdirektorin. Der Amtsausschuss hat die Aufgabe die Position neu zu wählen. Die Stelle soll zwingend öffentlich und überörtlich ausgeschrieben werden. Die Berufung wird für 8 Jahres erfolgen.

Der Stellenausschreibungstext ist allen Mitgliedern schriftlich übergeben worden.

Er schlägt vor, einen externen professionellen Beistand bei der Auswahl der Bewerbungen einzubeziehen. Dieser wäre aber kostenpflichtig. Die Leistung liegt zwischen 6.000 EUR und 10.000 EUR und wäre modular beauftragbar. In dem Zusammenhang nennt er Beispiele, z.B. das Amt Unterspreewald, wo das Ausschreibungsverfahren ohne eine externe Unterstützung nicht gut gelaufen ist.

 

Er stellt den Vorschlag zur Diskussion.

 

Herr Fillmer kritisiert, dass der Amtsausschuss nach seiner Auffassung in der Lage wäre einzuschätzen, ob der Bewerber/die Bewerberin geeignet ist oder nicht. Er lehnt einen externen Beistand ab. Herr Schulz schließt sich ebenfalls der Meinung an.

 

Herr Teuscher stellt fest, dass man durch ein externes Unternehmen keine Gewähr hat, ob der/die Bewerberin geeignet ist oder nicht. Man sollte aus dem Amtsausschuss heraus ein Gremium bilden und eine Vorauswahl treffen und stellt in Frage, ob es überhaupt potentielle Bewerbungen geben wird.

 

Herr Groba berichtet, dass er durch seine Mitarbeit innerhalb des Städte- und Gemeindebund den Amtsausschussvorsitzenden des Amtes Unterspreewald gut kennt und es sich diesbezüglich immer ein interessanter Erfahrungsaustausch ergibt. Er ist für externe Hilfe, man müßte aber vorher ein genaues Angebot mit dem einzelnen Leistungen vorliegen haben.

 

Frau Hölzner wirft ein, dass die Gespräche mit den Bewerbern/Bewerberinnen dazu führen werden, dass bereits aussortiert wird, gibt aber zu bedenken, wenn Bewerber/Bewerberinnen nicht zu Gesprächen eingeladen werden, vielleicht einige bereits vor Gericht gehen könnten.

 

Herr Teuscher ist in diesem Punkt anderer Auffassung. Da die Besoldungsgruppe mit der Ausschreibung festgelegt wird, kann der Bewerber/die Bewerberin, die andere finanzielle Vorstellungen haben, bereits vorab abgelehnt werden.

 

Im weiteren Verlauf der Debatte wird festgestellt, dass der Ausschreibungstext sehr einfach gefasst ist. Er beinhaltet nicht wesentliche arbeitsrelevante Schwerpunkte zur Position einer Amtsdirektorin/eines Amtsdirektors.

 

Es wird konkret zum Ausschreibungstext übergegangen.

 

Es folgt eine rege Diskussion zu inhaltlichen Schwerpunkten.

Im Anschluss an die Diskussion wird beantragt, den Beschluss zurückzustellen.

Der Ausschreibungstext wird final bis spätestens 23.02.2023 überarbeitet. Alle Mitglieder erhalten vorab den überarbeiteten Ausschreibungstext. Es wird umgehend eine Sondersitzung zu diesem Tagesordnungspunkt einberufen.

 

Abstimmung:   

Ja 17    

Nein 0

Enthaltung 0

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen