Der Bauamtsleiter stellt klar, dass der Haushalt der Stadt Peitz beschlossen wurde. Entsprechend können nun die Arbeiten gemäß Prioritätenliste aufgenommen werden. Er stellt die zur Debatte stehenden Straßenabschnitte vor (Prioritätenliste wird dem Protokoll beigefügt) und erfragt Änderungen und Ergänzungen.

 

Es wird über die Notwendigkeit der Instandsetzung der Ziegelstraße diskutiert.

Es wird angemerkt, dass die Friedenstraße nicht aufgeführt ist. Eine Rücksprache mit den möglichen Investoren zum derzeitigen Stand der geplanten Bauprojekte ist erwünscht.

Die Anwesenden debattieren über die aufgeführten Gehwege, ob die Materialen eventuell wiederverwendet werden können, muss zu gegebenen Zeitpunkt entschieden werden. 

Es wird erörtert, ob bei Straßensanierungen berücksichtig werden muss, ob demnächst Bauarbeiten auf den Anliegergrundstücken anstehen, welche die neu hergestellten Straßen im Nachhinein beschädigen könnten. Dabei betrachtet man die sanierungsfällige Stadtvilla in der Kurzen Straße. Im Ergebnis kommt man zu dem Schluss, dass solang keine konkreten Anstrengungen begonnen wurden, Baumaßnahmen in absehbarer Zeit durchzuführen, eine Rücksichtnahme nicht angebracht ist. Das Bauamt wird beauftrag in Erfahrung zu bringen, ob zeitnah Arbeiten an der Stadtvilla geplant sind.

 

Frau Leschniewski bittet um Auffüllung der Schlaglöcher des Radwanderweges Elster Ausbau. Eine Besichtigung wird durch den Bauhof erfolgen.

 

Herr Kiesling bringt die Anfrage einer Bürgerin ein, den Bereich Pfuhlstraße-Wiesenweg-Brunnenplatz-Hirthenplatz auf die Prioritätenliste aufzunehmen. Da die eingestellten Mittel im Haushalt nicht für zusätzliche Maßnahmen ausreichen werden, wird der Bereich für die nächste Liste 2024 vorgesehen, ebenso wie der mehrfach besprochene Gehweg entlang der Kraftwerkstraße. 

 

Herr Exler informiert über die Mehrkosten i. H. v. 35.000 €, die allein auf Grund der erhöhten Strompreise auf die Stadt zukommen. Er empfiehlt auch zukünftig mindestens 200.000 € für die Straßensanierung in den Haushalt einzustellen.

 

Der Prioritätenliste wird in der vorliegenden Form und Reihenfolge zugestimmt. Sie wird in der Stadtverordnetenversammlung entsprechend vorgestellt.