Wie bereits in der letzten Sitzung des BVUA ausführlich besprochen, hat der Eigentümer des Grundstückes Hauptstraße 8/9 drei Anträge eingereicht. Mittlerweile wurde auch der Nachweis zur Oberflächenentwässerung erbracht. Auf Grund der Fülle der Verstöße liegt die Entscheidung zur Zustimmung zu den Anträgen nicht beim Ausschuss, sondern der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es wird diskutiert.

 

Viele Mitglieder äußern Bedenken über nachträgliche Genehmigung der Baumaßnahmen. Dem Eigentümer wurde in der Vergangenheit bereits eine Ausnahmegenehmigung auf gleichem Wege erteilt. Er ist selbst gemeindepolitisch tätig und hatte auf Grund des vorangegangenen Verfahrens Kenntnis über die Bestimmungen des Bebauungsplanes. Er hat wissentlich, ohne vorherige Absprache und Genehmigung die Baumaßnahmen durchgeführt. Alle Mitglieder des BVUA sind sich einig, dass dieses Vorgehen sanktioniert werden muss.

Dennoch sind die ausgeführten Arbeiten, wie das Pflastern der Hoffläche, eine Aufwertung. Auf dem Grundstück finden regelmäßig Feste und Veranstaltungen statt, sodass die Öffentlichkeit von der Aufwertung profitiert.

Es wird vorgeschlagen, Ausgleichsmaßnahmen/-zahlungen zu verlangen. Es wird über die rechtliche Handhabe debattiert. Es ist zu ermitteln, ob die Ordnungswidrigkeiten entsprechende gesetzliche Konsequenzen haben.

 

Herr Schulz beendet die Debatte. Er bittet die Verwaltung, die Sachlage detailliert für die SVV vorzubereiten. Welche Maßnahmen welche Regelungen verletzen und welche gesetzlichen Optionen die Stadt hat.

 

-          Fr. Mucha betritt um 18 Uhr die Sitzung.    -