Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Heinersbrück empfiehlt in der nächsten Sitzung eine 2.Lesung des Doppelhaushaltes 2023/2024 durchzuführen und ggf. die Beschlüsse zur Festsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Haushaltssatzung 2023/2024 zu fassen.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Entwurfswerte werden folgende Konsolidierungsmaßnahmen festgelegt:

-Erhöhung Grundsteuer A auf 356 v.H.

-Verringerung des Zuschusses FFW Grötsch

-Streichung Aufwand: Wartung /TÜ bewegliches Anlagevermögen im Produkt Sportförderung

-Ausschreibung der Verpachtung des Sportlerheimes

-Streichung der investiven Maßnahme: Straßenbeleuchtung Heinersbrück 2024

-Erstellung eines Kostenvoranschlages für einen Anschluss des Gebäudes Jugendclub an das zentrale Heizhaus über eine Sammelleitung

 


Frau Lichtblau erläutert den Entwurf des Doppelhaushaltes 2023/2024. Frau Lichtblau weist darauf hin, dass zwei laufende Anträge auf Zuweisungen aus dem Ausgleichfonds nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2023 als Zuweisung in Höhe von 550 TEUR eingearbeitet wurden. Die Grundsteuer A liegt mit 340 v.H. unter dem gewogenen Durchschnittshebesatz. Der gewogene Durchschnittshebesatz beträgt derzeit 356 v.H. Eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 356 v.H. soll als Konsolidierungsmaßnahme vorgenommen werden.

Im Produkt Heimatpflege (28101.7003) werden die Zuschüsse FFW Grötsch 2023 von             2 TEUR auf 1 TEUR gekürzt.

Im Produkt Sportförderung (42101.7000) erfolgt die Streichung der Mittel für Wartung/TÜ bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 100,00 Euro in 2023 und 2024.

Die weitere Nutzung des Sportlerheimes in Heinersbrück wird diskutiert. Ein Verkauf des Sportlerheimes wird abgelehnt. Eine Ausschreibung der Verpachtung des Sportlerheimes wird beschlossen.

 

Beschluss:

Die weitere Nutzung des Sportlerheimes Heinersbrück soll über die Verpachtung erfolgen. Die Ausschreibung der Verpachtung des Sportlerheimes Heinersbrück wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …7….

Davon anwesend …5

 

Abstimmung  …5…  JA- Stimmen   …0..  NEIN-Stimmen    …0  Enthaltungen

 

Die investive Maßnahme: Straßenbeleuchtung Heinersbrück in Höhe von 3,5 TEUR in 2024 wird gestrichen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 9,7 TEUR von 2023 wird nach 2024 übertragen.

Die Gemeindevertreter regen eine Überprüfung der Möglichkeit eines Anschlusses des  Gebäudes Jugendclub an das zentrale Heizhaus über eine Sammelleitung an. Damit sollen Ausgaben für bisher separate Heizkosten minimiert werden. Es soll ein Kostenvoranschlag für eine solche Maßnahme erstellt werden.

Vorschlag der Gemeindevertretung: Anmeldung der Gemeinde Heinersbrück beim Landkreis Spree-Neiße für die Bereitstellung von Flächen für die Vornahme von Ersatzpflanzungen (Flächen für Bepflanzung bei Fahrbahnerneuerung als Straßenbegleitgrün)

Auftrag an die Verwaltung: Prüfung von Erstattung der Aufwendungen für den Austausch der Fenster im Hort durch den Denkmalschutz

Herr Nattke stellt einen Antrag zur Unterstützung der Maßnahme Fassadenfarbgebung des Gebäudes Alte Feuerwehr und des Feuerwehrturms über Herrn Schmiel an die LEAG.

Herr Wenzke stellte schriftlich folgende Anfrage an Herrn Nattke: Berücksichtigung der Maßnahme der Elektrifizierung der Trauerhalle in Grötsch in Höhe von 10 TEUR, sowie der Maßnahme Zaunbau in Höhe von 10 TEUR. Beide Maßnahmen wurden durch die Gemeindevertreter abgelehnt. 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …7….

Davon anwesend …5

 

Abstimmung  …5…  JA- Stimmen   …0..  NEIN-Stimmen    …0  Enthaltungen